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Das Presbyterium (griech. Rat der Ältesten) bezeichnet

  1. ein früher dem Klerus vorbehaltener Raum in Kirchen, in der Regel beim Altar oder um ihn herum.
  2. die Priesterversammlung einer Diözese der römisch-katholische Kirche.
  3. in der Evangelischen Kirche in einigen Landeskirchen die Bezeichnung für das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde, in der gewählte Vertreter zusammen mit dem Pfarrer u.a. für Gottesdienst, kirchlichen Unterricht, Seelsorge und Diakonie verantwortlich sind (vgl. Kirchengemeindeleitung).

Siehe auch: Apsis, Presbyter

 

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