Mit dem Begriff Guthabenkarte (englisch: „Prepaidkarte“, in Österreich auch „Wertkarte“) wird die Nutzung von Dienstleistungen über vorausbezahlte Guthabenkonten umschrieben, die im Telekommunikationsbereich verbreitet ist. Die häufig verwendete Bezeichnung „Prepaidkarte“ leitet sich aus dem englischen „prepaid“ für „vorausbezahlt“ und dem aus Pappe oder Kunststoff bestehenden Datenträger ab.
Karte als Datenträger
Die Zugangsinformationen zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird in der Regel auf Karten im Format einer
EC-Karte (85.60mm × 53.98 mm) gespeichert, die aus
Kunststoff oder
Pappe hergestellt werden und ihre Daten in aufgedruckter oder geprägter Schrift, einem
Magnetstreifen oder in einem
elektronischen Speicherchip oder
Prozessor enthalten. Wenn die Karte lediglich als Informationsträger für aufgedruckte Zugangscodes und
PIN-Codes dient, ist es prinzipiell möglich, sich nach dem Kauf die Ziffernkombinationen der Karte zu merken, die Karte zu vernichten und mit der gemerkten Zahlenkombination den Dienst weiterhin zu nutzen.
Karte als Zahlungsmittel
Die Zugangsinformationen der Karte gewährt dem Besitzer Zugriff auf sein
Guthabenkonto, welches namentlich oder anonym beim Kartenherausgeber geführt wird und von dem die fälligen Beträge (z.B. für geführte
Telefongespräche oder Nutzung von
Warenverkaufsautomaten) heruntergebucht werden. Der Wert des verbliebenen Guthabens wird nur bei wenigen Anwendungen direkt auf der Karte gespeichert. Solche sind häufig einfach aufgebaute Systeme für
geschlossene Benutzergruppen wie z.B. Wertkarten für
Fotokopierer oder
Heißgetränkeautomaten, bei denen das Lesegerät über keine Onlineverbindung zu einer Clearingstelle verfügt und allenfalls offline Sperrlisten von kompromittierten Karten vorgehalten werden. Beim System der
Geldkarte wird das Guthaben ebenfalls direkt auf der Karte gespeichert, sämtliche Buchungen werden jedoch über ein
Schattenkonto nachgehalten, unter anderem um bei Kartenbeschädigung den
Schaden exakt regulieren zu können.
Die Zugangsinformationen berechtigen, unabhängig davon, ob sie in einem Chip abgespeichert oder auf der Karte aufgedruckt sind, den Eigentümer zur Nutzung. Bei Verlust der Karte/Karteninformation wird nur bei wenigen Kartenherausgebern eine
Kartensperre und Stellung von Ersatz angeboten.
Vertragsverhältnis
Auch wenn Erwerb, Einzahlung und Nutzung anonym erfolgt, der Anbieter die Personendaten des Nutzers also nicht kennt, kommt zwischen Kunde und Anbieter ein
Vertragsverhältnis zustande bei dem „die Karte“ lediglich als Zahlungsmittel genutzt wird, vergleichbar mit der Nutzung von
Briefmarken als Briefporto oder zu entwertenden
Fahrscheinen. Bei Mobilfunk-Prepaidkarten verlangen die Anbieter die explizite Anerkennung ihrer
AGB und sind durch die
Telekommunikations-Überwachungsverordnung gesetzlich verpflichtet die Personendaten der Kunden zu speichern. Bestandteil vieler AGB sind Klauseln, die Kunden bei
Pflichtverletzung zur Zahlung von hohen Beträgen
[12.500 Euro bei Schadensersatz bei Weitergabe des Vertrages an Dritte https://www.medionmobile.de/agb.htm] verpflichten.
Typen von Guthabenkarten
Karten zur Nutzung von Telefongesprächsguthaben
- „Guthabenkarte“ (Deutschland) / „Telefonwertkarte“ (Österreich) zur Nutzung von GSM-Mobiltelefonen mit Startguthaben und Auflademöglichkeit.
- Calling Cards: Wertkarten zur Nutzung (internationaler) Telefonvermittlungen: Entweder anonym und ohne die Möglichkeit einer Aufladung. Calling-Cards werden jedoch auch postpaid angeboten.
- Wertkarten für öffentliche Kartentelefone (ÖKaTel) mit Startguthaben ohne Auflademöglichkeit.
andere Guthabenkarten
Einzahlung des Guthabens
Für das „Aufladen“ der Karte nach Verbrauch des "
Startguthabens" werden verschiedene Zahlungsmethoden angeboten.
- Wertkarten aus Kunststoff mit Ziffernkombinationen zum Freikratzen ("Rubbelkarten").
- Ausdruck von Auflade-Kodes an eigenen Kundenterminals nach Zahlung mit EC-Karte bzw. Bankomatkarte (in Österreich)
- Direkte Aufladung in Tankstellen, Kiosken oder in Österreich über Bankomaten
- Banküberweisung an den Anbieter
- Abbuchung von der Kreditkarte oder dem Bankkonto per schriftlichem Auftrag, via Callcenter, per Telefon bei einem AVR-System mit Spracherkennung oder DTMF-Steuerung, oder über das Internet. Viele Mobilfunkprovider bieten ein regelmäßiges Aufladen oder automatisches Aufladen an, wenn das Guthaben einen bestimmten Betrag unterschreitet.
Wenn die Nutzung bestimmter Dienste, wie z.B. „Telefonieren im Ausland“ (
Roaming), an die Nutzung der automatisch Aufladung per Abbuchungsermächtigung vom Bankkonto gebunden ist, handelt es sich um eine Mischform aus Prepaid- und
Postpaidkarte.
Gründe für die Nutzung von Prepaid-Systemen
Das Konzept der Guthabenkarte hat für den Anbieter den Vorteil, dass er seine Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen kann, ohne dem Kunden Kredit gewähren zu müssen (siehe
Postpaid). Darüberhinaus gewährt der Kunde dem Kartenherausgeber in Form des Guthabens ein zinsloses Darlehen, welches
Gutscheinen ähnlich bei einigen Anbietern bei Nichtnutzung verfällt.
Als Ersatz für Bargeld, z.B. in Kantinen oder Warenverkaufsautomaten ermöglichen die Guthabenkarten dem Anbieter die Handhabung von Münzgeld einzusparen, somit den Verkauf zu beschleunigen und insbesondere bei Kaufautomaten auf Münzprüfung und Wechselgeldbevorratung zu verzichten.
Im Mobilfunkbereich
Prepaidtarife werden von Kunden bevorzugt, die der korrekten Abrechnung von Gesprächen bei Mobiltelefonlaufzeitverträgen misstrauen oder sich selbst ein Kostenlimit setzen wollen; darüber hinaus können Kunden mit mangelnder
Bonität bedient werden.
Da gemäß "Taschengeldparagraphen" im BGB Mobilfunkverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren unwirksam sind und gezahlte Rechnungsbeträge zurückgefordert werden könnten, wird ein solches Risiko mit diesem System ausgeschlossen.
Die "Unkompliziertheit", die auch Spontankäufe begünstigt, und die Tatsache, dass Prepaidkarten für Kunden ohne eigenes Einkommen oder mit negativen Schufa-Einträgen häufig die einzige Möglichkeit zur Mobilfunknutzung darstellen, ermöglicht es Anbietern, für identische Leistungen bei Prepaid-Systemen höhere Preise in Rechnung zu stellen als bei der Rechnungslegung in Laufzeitverträgen.
Der Anbieter kann seine Kosten minimieren bei der Verwaltung der Kundenbeziehung durch die Reduzierung auf das von der Telekommunikationsüberwachungsverordnung gesetzlich vorgeschriebene Maß. In der Regel werden für Prepaiddienste keine Kundenrechnungen angeboten.
Kreditkarten
Personen ohne Bankverbindung oder Kreditkarte wegen negativen Bonitätseinträgen bei Wirtschaftsauskunfteien können Kreditkarten auf Guthabenbasis nutzen. Wie bei anderen Kreditkartentypen steht dem Vorteil einer Kosten-/Ausgabenkontrolle der Nachteil gegenüber, stets für ausreichend Deckung sorgen zu müssen und damit auch eine unnötig hoher Deckung = Geldbindung in Kauf zu nehmen.
Mobilfunk
In der Mobilfunkbranche sind Startpakete mit Mobiltelefon, SIM-Karte und Startguthaben üblich, wobei die Telefone im Regelfall mit einem
Sim-Lock gegen die Nutzung anderer Sim-Karten gesperrt sind. Seit 2005 verzeichnen
Mobilfunk-Discounter Marktzuwächse, die SIM-Karte und Startguthaben ohne subventioniertes Telefon anbieten.
Da nur die zeitabhängige Gesprächskosten, aber keine Grundgebühr verrechnet wird, sind die Zeittarife in der Regel höher als bei Verträgen mit nachträglicher Abrechnung.
Ist das Guthaben vertelefoniert, ist die Rufnummer trotzdem noch eine gewisse Zeit lang erreichbar (zwischen 2 und 15 Monaten). Wird das Guthaben in diesem Zeitraum nicht erneuert, wird die Karte gesperrt. Es wird hier zwischen Guthabengültigkeit („PhoneTime“) und anschließender Erreichbarkeit („MessageTime“) unterschieden. Die Guthabengültigkeit liegt zwischen 3 und 24 Monaten. Nach einem Urteil des Zivilgerichtes (Az.: 12O16098/05) dürfen Mobilfunkbetreiber seit dem 9. Februar 2006 das Guthaben nicht mehr verfallen lassen, weder nach Ablauf einer Nachfrist, noch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung. Allerdings darf für die Rückgabe des nichtverbrauchten Guthabens eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
Die Netzbetreiber betreiben Guthabensysteme üblicherweise über ein Intelligentes Netz (IN).
Im IN-Netzknoten SCP/SMP werden sowohl die Kartendaten gespeichert als auch die Gesprächskosten berechnet.
Ein Teil der Mobilfunkanbieter bieten Vorauszahlsysteme parallel zu Verträgen mit Anmeldung an, ein anderer Teil MVNOs vertreibt ausschließlich Prepaid-Karten.
Kartenangebote der deutschen Mobilfunkanbieter heißen unter anderem: CallYa (Vodafone), Free & Easy (E-Plus), LOOP (O2) und Xtra (T-Mobile). Billigangebote, so genannte No Frills-Angebote gibt es direkt im Internet simyo (simyo) oder bei Handelsktten z.B. Aldi (ALDI-TALK), Penny (pennymobil), Rewe (rewecom), Tchibo (TchiboMobil), Schlecker (smobil).
Kartenangebote österreichischer Mobilfunkanbieter sind: B-Free (A1 – Mobilkom Austria), Drei Reload (Drei), Klax (T-Mobile Austria), TAKE ONE (ONE) und Twist (Tele.ring). Die Mobilfunkgesellschaften eety und YESSS! bieten ausschließlich Guthabenkarten-Karten in Supermärkten (Hofer) an.
Kartenangebote der Schweizer Mobilfunkanbieter heißen unter anderem: Easy (Swisscom), PrePay (Orange) und Pronto (Sunrise). Zudem bieten Orange mit orangeclick.ch und Sunrise mit Yallo Prepaid-Angebote, an welche vom Kunden im Selbstbedienungsverfahren über das Internet abgewickelt werden und dementsprechend günstiger sind.
Die großen Handelsketten Coop (Schweiz) (Coop Mobile) und Migros (M-Budget Mobile) bieten ebenfalls Karten an.
Quellen
Mobilfunk
Prepaid telephone calls | pre-paid