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Der Prümer Vertrag ist ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen derzeit sieben EU-Mitgliedsstaaten, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationaustausch zwischen den Vertragsparteien zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern soll.

Das Abkommen hat die amtlichen Bezeichnung Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Es wurde am 27. Mai 2005 im rheinland-pfälzischen Prüm abgeschlossen. Vertragspartner sind Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich. Die anderen EU-Migliedsstaaten können dem Vertrag beitreten; sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet: Der Vertrag von Prüm ist kein EU-Abkommen.

Der Prümer Vertrag sieht vor, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden direkt auf bestimmte Datenbanken zugreifen können, die von den Behörden der anderen Vertragsstaaten geführt werden. Die Zugriffsberechtigung erstreckt sich auf

Die Daten- und Informationsübermittlungen werden durch so genannte Nationale Kontrollstellen durchgefürt. Dies sind in Deutschland das Bundeskriminalamt (für DNA-Analyse-Daten und Fingerabdrücke) und das Kraftfahrt-Bundesamt (für Kraftfahrzeugdaten).

Zu seinem In-Kraft-Treten muss der Vertrag von den beteiligten Staaten ratifiziert werden.

Literatur


Siehe auch


Weblinks


Europäisches Primärrecht

 

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