Dieser technischen Überprüfung müssen alle Fahrzeuge unterzogen werden. Ausgenommen davon sind:
Der Termin richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Allerdings kann man ihn auf Antrag bei der Behörde auch verschieben lassen. War früher die Begutachtung jährlich vorgeschrieben, so ist bei Neufahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 seit April 2002 die erste Begutachtung nach 3 Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich notwendig.
Die Überprüfung darf frühestens einen Monat vor dem Ablaufmonat des Pickerls und muss spätestens mit Ende des vierten Monats nach dem Ablaufmonat erfolgen. Sie kann in besonders ermächtigten Werkstätten und auch bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC durchgeführt werden. Über das Ergebnis der Überprüfung wird ein schriftliches Gutachten erstellt.
Ursprünglich gab es nur das rote Pickerl. Im Zuge dieser Begutachtung wurden nur die wichtigsten Bautteile kontrolliert, wie Bremsen, Stoßdämpfer, Rost an tragenden Teilen etc.
Als auch im KFZ-Wesen die ökologische Seite mehr Beachtung fand, wurde auch der Motor auf seinen Schadstoffausstoß kontrolliert. Ab diesem Zeitpunkt wurden grüne Pickerl vergeben. Die roten verblieben nur mehr auf Anhängern.
Als für die Fahrzeuge der Katalysator eingeführt wurde, bekamen diese Fahrzeuge weiße Pickerl, da diese andere Grenzwerte hatten. Aber auch Anhänger bekommen jetzt das weiße Pickerl.
Somit sieht man heute nur mehr weiße und grüne Farben auf der Straße.Grüne für ältere Fahrzeuge mit Ottomotoren oder Dieselmotor und weiße für solche mit Ottomotoren mit Kat und Dieselmotor, die die neuen Abgasgrenzwerte erreichen (auch LKW!).
Auf der Vignette sind Ablaufmonat und Ablaufjahr, das Kennzeichen und eine laufende Nummer eingestanzt. Weiters hat die Vignette ein Sicherheitshologramm. Weiters ist sie eine öffentliche Urkunde, deren Verfälschung strafrechtlich geahndet wird.
Bei einem Wechsel in der Zulassung wird gegen Vorlage eines gültigen Überprüfungsgutachtens von der Zulassungsstelle eine Austauschplakette, die den selben Ablauftermin gelocht hat, ausgefolgt.
Das Pickerl ist außen am Fahrzeug so anzubringen, dass der Ablauftermin von außerhalb des Fahrzeuges stets leicht festgestellt werden kann.
Siehe auch: Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr, Autobahnvignette, Hauptuntersuchung
Straßenverkehrszulassungsrecht | Straßenverkehr (Österreich)
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"Prüfplakette in Österreich".
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