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Unter Präqualifikation versteht man eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Dieses in anderen europäischen Ländern schon länger gebräuchliche Verfahren gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung.

Im Vergaberecht sind definierte Anforderungen für die Präqualifikation in § 8 VOB/A geregelt.

Vorreiter ist die Bauwirtschaft, wo durch die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte Leitlinie zur Präqualifikation von Bauunternehmen vom April 2005 die Rahmenbedingungen gesetzt wurden. Die zwischenzeitlich im Internet öffentlich zugängliche Liste der präqualifizierten Unternehmen wird vom eigens dazu gegründeten Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen geführt, ihm gehören Vertreter aller interessierten Bereiche an. Mit Erlass des BMVBS vom 16.01.2006 wurden alle Bauverwaltungen des Bundes angewiesen, Präqualifikationen nach dem nationalen Verfahren anzuerkennen.

Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen eines bundesweit durchgeführten Wettbewerbsverfahrens sechs Unternehmen, für den Betrieb einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ausgewählt.

Zu den nationalen Präqualifikationsstelle die mit der Durchführung der Präqualifikationsverfahren beauftragt wurden zählen:

  • QCM-Consult GmbH *

  • DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH *

  • BVQI Deutschland GmbH *

  • VMC Vergabe-Management-Consulting GmbH *

  • Zertifizierung Bau e.V *

  • DVGW-Zertifizierungsstelle *

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Wirtschaftsverwaltungsrecht | Bauwesen

 

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