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Prüfungsrecht ist die Bezeichnung für das bei Prüfungen - hier: der Feststellung von Leistungen und Kenntnissen bei Personen, nicht etwa Buch-, Bilanz- oder Materialprüfungen - anzuwendende Recht. Insbesondere geht es dabei um die Rechte und Rechtsbehelfe des Prüflings und die Anforderungen an Prüfer und Prüfung. Da es sich dabei um nationales Recht handelt, muss nach der jeweiligen Rechtsordnung unterschieden werden:

 

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