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Mit Präventivschlag wird allgemein ein militärischer Angriff (mitunter auch der Polizei gegen geplante Verbrechen) bezeichnet, der einem objektiv drohenden (oder auch nur vermuteten oder propagandistisch vorgeschobenen) Angriff des Gegners zuvorkommen soll.

Der Präventivschlag führt

  • entweder zu einem so genannten Enthauptungsschlag, der dezidiert die Führung der gegnerischen Streitmacht entscheidend schwächt oder vernichtet (bzw. die des Landes, dem aggressive Absichten unterstellt werden) oder
  • zu einem (regulären) Krieg, einem Präventivkrieg, der u.a. verhindern soll, dass Kampfhandlungen auf das eigene Territorium vorgetragen werden können

Ein Stillstand der militärischen Aktionen ist in der Regel nicht Ziel des Vorgehens.

Präventivkriege werden als vorweggenommene Verteidigung gerechtfertigt, da der bevorstehende Angriff des Gegners nur vorweggenommen werde, um den Vorteil des Angreifers der eigentlich bedrohten Seite zukommen zu lassen. Gegner dieser Argumentation führen an, dass sich auf diese Art fast jeder Angriffskrieg in eine Verteidigungshandlung umdefinieren ließe.

Ein bekanntes Beispiel für einen Präventivkrieg ist der Einmarsch Friedrichs des Großen in Sachsen 1756, der Auslöser für den Siebenjährigen Krieg war. Obwohl Friedrich in Dresden Belege für die gegen ihn geschmiedete Koalition fand, galt er durch den Überfall als Aggressor.

In der Militärgeschichte sind zahlreiche weitere Beispiele für Präventivschläge bekannt:

Dieses Beispiel zeigt die Unsinnigkeit der Aktion, denn auch die Besetzung Belgiens, Dänemarks, Norwegens und der Niederlande wurde im 2. Weltkrieg entweder damit begründet dem Kriegsgegner, in diesem Fall England, keine kriegswichtigen Rohstoffe (Eisenerz) in die Hände fallen zu lassen oder die Möglichkeit einer Invasion (Landung auf dem Kontinent) zu nehmen.

  • Russisch-Japanischer Krieg (1904 - 1905) - Angriff einer Flotte von japanischen Torpedobooten gegen das Russische Pazifikgeschwader im Hafen von Port Arthur noch vor der offiziellen Kriegserklärung.
  • Der bis heute einzige unter dem modernen völkerrechtlichen Gewaltverbot als gerechtfertigt angesehene Präventivschlag war der Sechstagekrieg zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn im Juni 1967. Es ist jedoch auch in diesem Fall umstritten, ob es damit einem arabischen Angriff wirklich zuvor kam. Eindeutig völkerrechtlich als verbotener Angriff gewertet wurde dagegen der israelische Luftschlag gegen die Baustelle des irakischen Atomreaktors Osirak 1981, bei dem vor Ort u.a. ein französischer Bautechniker als Kollateralschaden ums Leben kam.
  • Auch der Angriff der Koalitionskräfte unter Führung der USA auf den Irak im Dritten Golfkrieg 2003 wurde von George W. Bush als Präventivkrieg zur "Abwehr einer drohenden Gefahr" gerechtfertigt, da der Irak angeblich Massenvernichtungswaffen besitze. Diese wurden jedoch nicht gefunden. Später musste die US-Regierung einräumen, dass die angeblichen Massenvernichtungswaffen ein vorgeschobener Kriegsgrund waren. Beim Irakkrieg der USA und der "Koalition der Willigen" handelte es sich nach Ansicht vieler Kritiker daher um keinen Präventivkrieg im Sinne der Vereinten Nationen (s. dazu: Caroline-Kriterien), sondern vielmehr um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Somit handelte es sich hier um einen Präemptivschlag, da die Annahme der USA falsch und ohne jeglichen Beweis war.

Siehe auch


Angriffskrieg, Krieg, Prävention, Verteidigungskrieg, Liste militärischer Taktiken, Präventivdoktrin

Weblinks


Kriegsart | Kriegs- und Gefechtsführung

preventive war | מכה מקדימה

 

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