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Das deutsche Postgesetz (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verfolgt die ordnungspolitische Konzeption, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Wirtschaft und den Verbrauchern den Zugang zu modernen, preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen eröffnen. Die Vorschrift des § 1 PostG weist dieser Leitvorstellung des Gesetzgebers normative Geltung zu. Durch Regulierung im Bereich des Postwesens sollen der Wettbewerb gefördert und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet werden.

Basisdaten
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Kurztitel: Postgesetz
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Voller Titel: ders.
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Typ: Bundesgesetz
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Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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Abkürzung: PostG
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FNA: 900-14
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Verkündungstag: 22. Dezember 1997 (BGBl. I 1997, S. 3294)
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Aktuelle Fassung: 1. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2304)
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Das Gesetz erreichte durch sein Inkrafttreten am 1. Januar 1998 aber noch keine vollständige Aufhebung der bestehenden Monopolrechte. Vielmehr wurden im Rahmen der durch die gemeinschaftsrechtlichen und der verfassungsrechtlichen Vorgaben eröffneten Möglichkeiten zunächst nur einzelne Teilbereiche für den Wettbewerb geöffnet. Der wesentliche Markt der Briefbeförderung wird weiterhin durch eine befristete Exklusivlizenz zugunsten Deutschen Post AG vor Wettbewerb geschützt. Diese wird voraussichtlich erst zum 31. Dezember 2007 aufgehoben werden.

Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland) | Postwesen

 

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