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Die Postanweisung war bis zum April 2002 ein von der Deutschen Post (früher Deutsche Bundespost) angebotener Weg, den bei einer Postanstalt in bar einbezahlten Geldbetrag an den Empfänger auszubezahlen.

Überbringer des Geldbetrags war der so genannte Geldbriefträger, ein insbesondere durch den in Fernseh-Quizsendungen der 1950er und 1960er Jahre mitwirkenden Walter Spahrbier bekannt gewordener Beruf. Der Zahlungsauftrag musste auf einem Formblatt erteilt werden, Inlandszahlungen wurden meist 1 bis 2 Tage später ausbezahlt. Es war jeweils eine Höchstsumme festgesetzt, diese betrug zuletzt € 1.500. Sonderformen wie Eilzustellung, Luftpostbeförderung oder Rückforderung waren möglich.

Telegraphische Postanweisungen wurden ohne Begrenzung des Betrags angenommen.

Auslandspostanweisungen auf mehrsprachigem (meist deutsch-französisch) Formblatt waren in bestimmte Länder ebenfalls möglich, die zulässigen Höchstbeträge waren dabei von Land zu Land unterschiedlich.

Eingeführt wurden Postanweisungen in England 1856, in den Staaten des Deutschen Reiches zwischen 1865 und 1867 und im Weltpostverein im Jahre 1879.

Durch die Einführung des "Minuten-Service" können jetzt ohne Betragsobergrenze Geldbeträge in Minutenschnelle weltweit an den Empfänger in größeren Postfilialen oder Niederlassungen der ausländischen Vertragspartner der Post zur Auszahlung gelangen.

Zahlungsverkehr

 

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