Positionslichter (auch –laternen) von Schiffen dienen dazu, Position, Fahrtrichtung, sowie Art und Einsatzzweck eines Wasserfahrzeugs zu bezeichnen, um Kollisionen zu vermeiden.
Positionslichter sind die von den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen, zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, sowie am Tag oder bei unsichtigem Wetter (Regen, Schneefall) von Schiffen zu führenden Lichter. Nationale Gesetze und Bestimmungen (in Deutschland z.B. die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) ergänzen die Vorschriften über die Lichterführung.
Positionslichter.png Positionslichter sind Rundum- oder Sektorenlichter mit festgelegten Farben und Tragweiten. Die KVR legen dazu in Regel 21 fest:
| Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt | Maschinenfahrzeug (nachts).png |
| Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt | Segelboot (nachts).png |
| Ein Ruderfahrzeug darf die für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen; anderenfalls muss eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten. | Ruderer (nachts).png |
Lichttechnik | Signalgerät | Seeverkehrsrecht | Schifffahrt | Navigation light
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