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Polizei.jpg]] Polizeivollzugsbeamte (Abkürzung PVB; früher auch teilweise Schutzmann/Schutzleute, Wachtmeister - heute noch umgangssprachlich) sind in Deutschland die mit dem Vollzugsdienst der Polizeien betrauten Polizeibeamten im Dienste des Bundes oder der Länder und zählen zu den Vollzugsbeamten.

Als Überbegriff wird amtlich von der Bundesagentur für Arbeit die Bezeichnung "Beamter des mittleren/gehobenen/höheren Polizeivollzugsdienstes" verwendet.

Die PVB der Schutzpolizei sind mehrheitlich uniformiert; Ausnahmen bilden die Zivilstreifen und Kletten.

Die PVB werden durch Angestellte und Verwaltungsbeamter (andere Polizeibeamte, Politessen, Dolmetscher, Techniker), in manchen Bundesländern auch vom Freiwilligen Polizeidienst oder von der Wachpolizei (z.B. Sachsen und Hessen) unterstützt.

Laufbahnen


PVB arbeiten auf Länder- (Landespolizei) oder auf Bundesebene (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Polizei beim Deutschen Bundestag).

In Deutschland arbeiten ca. 200.000 PVB. Es existieren die Laufbahnen des mittleren (mPVD), gehobenen (gPVD) und höheren Polizeivollzugsdienstes (hPVD).

Ebenfalls zur Laufbahn des höheren Dienstes gehören die Präsidenten und Inspekteure der Polizei auf Landesebene, der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Inspekteur der Bundespolizei auf Bundesebene. Diese Ämter werden jedoch nicht regelmäßig durchlaufen. In manchen Bundesländern handelt es sich dabei auch um politische Beamte.

Bis in die 1960er Jahre (in manchen Bundesländern auch länger) gab es noch die Laufbahn des einfachen Dienstes, der auch den Hauptanteil ausmachte. Heute ist der mittlere und der gehobene Dienst dominant. In fast allen Ländern überwiegt der gehobene Dienst, mit Ausnahme der Länder Baden-Württemberg und Bayern. In Bayern gibt es aber fast nur Beamte des gehobenen Dienstes bei der Kriminalpolizei.

Manche Bundesländer (z B. Hessen und NRW) haben den mittleren Dienst bereits abgeschafft, da nach den Begründungen zu den entsprechenden Änderungsgesetzen das komplexe Aufgabenspektrum den Anforderungen des PVB im mittleren Dienst nicht mehr gerecht wird.

In Hessen und Sachsen gibt es eine Wachpolizei. Diese besteht aus uniformierten Angestellten, die über eine polizeiliche Kurzausbildung verfügen. Auch in Berlin gab es diese Einrichtung, dort wurde der Begriff durchweg abgeschafft und die Bezeichnung Polizeiangestellte ersetzt. Dabei gibt es unterschiedliche Zusätze, so steht der Begriff "Polizeiangestellter im Gefangenendienst" (PAngGD) für Angestellte der Polizei, die im Gefangenenwesen arbeiten. Ferner gibt es den "Polizeiangestellten im Objektschutz" (PAngOS), der seinen Dienst z.B. vor Botschaften versieht. Es existieren zuletzt noch die Polizeiangestellten im Sicherheits -und Ordnungsdienst (PAngSOD). Alle diese Gruppen tragen die normale Polizeiuniform, sind allerdings an schwarzen Mützenbändern und Schulterstücken zu erkennen. Auf diesen befinden sich ab zehn Dienstjahren grüne Balken, dabei steht ein Balken für zehn Dienstjahre.

In Baden-Württemberg gibt es eine Sonderlaufbahn für Wirtschaftskriminalisten, die sich mit der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten befassen. Voraussetzung für diese Laufbahn ist ein einschlägiges Fachhochschulstudium. Die Anwärter erhalten eine zusätzliche Einweisung und werden als Polizeioberkommissare eingestellt.

In Berlin existiert neben der normalen Laufbahn der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn des Gewerbeaußendienstes (Laufbahnen im gehobenen und höheren Dienst). Im gehobenen Dienst sind besondere Amtsbezeichnngen vorgesehen (Zusatz "Gewerbe-" anstelle von "Kriminal-" bei den Amtsbezeichnungen, z.B. Gewerbekommissar). Im höheren Dienst werden die Amtsbezeichungen des höheren Kriminaldienstes (z.B. Kriminalrat) verwendet.

Die Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten in den deutschen Ländern:

Schutzpolizei Kriminalpolizei
Vorbereitungsdienst
Polizeimeisteranwärter (PMA, PMAnw) Ausbildung erfolgt nur bei der Schutzpolizei.
Polizeikommissar-Anwärter (PKA) Kriminalkommissar-Anwärter (KKA) (in einigen Bundesländern erfolgt die Ausbildung getrennt, in anderen nur bei der Schutzpolizei)
mittlerer Dienst
Polizeimeister (PM) Kriminalmeister (KM)
Polizeiobermeister (POM) Kriminalobermeister (KOM)
Polizeihauptmeister (PHM) Kriminalhauptmeister (KHM)
gehobener Dienst
Polizeikommissar(PK) Kriminalkommissar (KK)
Polizeioberkommissar (POK) Kriminaloberkommissar (KOK)
Polizeihauptkommissar (PHK) Kriminalhauptkommissar (KHK)
Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK)
höherer Dienst
Polizeirat (PR) Kriminalrat (KR)
Polizeioberrat (POR) Kriminaloberrat (KOR)
Polizeidirektor (PD) Kriminaldirektor (KD)
Leitender Polizeidirektor (LPD) Leitender Kriminaldirektor (LKD)

Im höheren Dienst gibt es noch weitere Amtsbezeichnungen für Führungspositionen, z.B. Inspekteur der Polizei:

  • In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch Polizeipräsident (in Baden-Württemberg mit der Unterscheidung als Leiter eines Polizeipräsidiums oder als Leiter des Polizeireferats im Regierungspräsidium bzw. als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart).

  • In Baden-Württemberg den Landeskriminaldirektor, welcher aber dem Landespolizeipräsidenten unterstellt und dem Inspekteur der Polizei gleichgestellt ist.

Einige Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen) bilden nicht mehr für den mittleren Dienst aus. Diese Beamtenlaufbahn wird dort durch Versetzungen in den Ruhestand bzw. Beförderungen in den Gehobenen Dienst erlöschen. Die Polizeibeamten im Vorbereitungsdienst sind Polizeibeamte auf Widerruf.

Farbe der Mützenbänder:

  • Mittlerer Dienst: grün oder schwarz
  • Gehobener Dienst: silber
  • Höherer Dienst: gold

Die Beamten im mittleren und gehobenen Dienst sind in allen Bundesländern, die des höheren Dienstes in manchen Bundesländern in der Regel nur bis zum Leitenden Polizei-/Kriminaldirektor (z.B. Baden-Württemberg, dort auch nur, wenn sie nicht Leiter einer Behörde sind) Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Siehe auch: Dienstgrade bei der deutschen Polizei, Dienstgrade in der Bundespolizei, Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung''

Polizeibeamte werden während der Ausbildung / des Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt. Nach der erfolgreich absolvierten 1. Ausbildungsstufe werden sie zu Beamten auf Probe / zur Anstellung. Die Probezeit beträgt minimal 2 Jahre. Danach, frühestens mit Erreichen des 27. Lebensjahres, werden Polizeibeamte Beamte auf Lebenszeit.

Ebenfalls zu den o.a. Polizeien der Länder gehören Landeskriminalämter, die ebenfalls den jeweiligen Innenministerien unterstehen, aber eigene Behörden darstellen.

Dienstgebiet


Polizeien der Länder

Das Dienstgebiet der PVB einer Landespolizei ist auf das Bundesland beschränkt und dort auch auf ihren Dienstbereich. Bei Gefahr im Verzug sind sie jedoch berechtigt auch außerhalb ihres Dienstbezirkes im gleichen Bundesland tätig zu werden. In anderen Bundesländern werden sie tätig, wenn sie hierzu aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern berechtigt sind, die Landesregierung Unterstützung anfordert oder im Notstands- oder Verteidigungsfall.

Polizeien des Bundes

PVB des Bundes sind im gesamten Bundesgebiet tätig (vgl. BPolG). Beamte des Bundeskriminalamtes dürfen jedoch nur aufgrund von Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei tätig werden, wenn Außenwirkung entsteht.

Beamte der Bundespolizei dürfen nur in ihren Aufgabenbereichen, außerhalb dieses Bereiches nur auf Anforderung durch die Landesregierung oder im Notstands- oder Verteidigungsfall tätig werden. Beamte der Polizei des Bundestages dürfen nur auf dem Geländes des Bundestages tätig werden. Bei Gefahr im Verzug dürfen jedoch auch alle PVB des Bundes außerhalb ihres eigentlichen Bereiches tätig werden. PVB des gehobenen Dienstes des BKA mit Fremdsprachenkenntnissen sind zudem als Verbindungsbeamte im Ausland. Das BKA entsendet auch Polizeivollzugsbeamte zur Identifizierung von toten Deutschen im Ausland.

Ausland

Eine Besonderheit und ein Novum sind Auslandseinsätze der deutschen Polizei im Rahmen der Vereinten Nationen (UN). Ferner dürfen PVD in der Schweiz und in Frankreich aufgrund völkerrechtlicher Verträge unter bestimmten Umständen tätig werden, ebenso die PVB der genannten Länder in Deutschland (vgl. Nacheile).

Geschichte


Die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft ist so alt wie die Menschheit selbst. Bereits in der Steinzeit wurden Oberhäupter bestellt, die für "Recht und Ordnung" sorgten. Bis teilweise in das 20. Jahrhundert übte das Militär die Exekutivgewalt aus, es unterstützte zumindest die Polizei (Gendarmerie). In Deutschland wurde in den 20er Jahren das Reichskriminalpolizeiamt geschaffen. Es erwies sich jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (die Länder mußten feststellen, daß der Einsatz des RKPA im gesamten Reichsgebiet notwendig war) bis in das "Dritte Reich" als zahnloser Tiger. Im Dritten Reich wurde die Polizestruktur völlig abgeändert. Die Polizei wurde teilweise mit der SS zur Sicherheitspolizei verschmolzen, andere Polizeieinheiten wurden Teil der neuen Ordnungspolizei zu der später unter anderem auch die Feuerwehr gehörte. Das RKPA wurde Teil des Reichssicherheitshauptamtes. Die Landespolizeien faktisch aufgelöst. Nach dem Krieg wurden zunächst neue Landespolizeien gebildet. 1951 wurde der Bundesgrenzschutz (aus dem Bundespaßkontrolldienst) und das Bundeskriminalamt geschaffen. Bereits 1949 wurde die Polizei beim Deutschen Bundestag aufgebaut. Wie bei der Bundeswehr wurde das Personal - v. a. Führungspersonal - aus Beamten rekrutiert, die auch unter den Nationalsozialisten gedient hatten. Die nach dem Ende des zweiten Weltkrieges geschaffenen Gemeinde- und Stadtpolizeien (hauptsächlich in der amerikanischen Zone wurden erst in den 70er Jahren verstaatlicht. Es verblieben nur noch die Bundes- und die Länderpolizeien, die Ministerien auf der jeweiligen Ebene unterstellt waren.

Aufgaben und Tätigkeiten (Ausübung)


PVB sind Repräsentanten der Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Des Weiteren hat sie Verkehrsaufgaben wahrzunehmen (Verkehrsregelung, Verkehrsstatistik) und ist auf dem Gebiet der Strafverfolgung (repressives Handeln) tätig. Ferner obliegt dem PVB der Vollzug zugewiesener Aufgaben nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten) sowie z. T. des Ortsrechtes. Die Repression, sowie Tätigkeiten im Veranstaltungs- und Versammlungsbereich stellen das Hauptbetätigungsfeld der heutigen Polizei dar. Die PVB im Streifendienst arbeiten Einsätze ab, z.T. werden sie auch bei eigenen Wahrnehmungen oder Mitteilungen von Passanten aktiv ("Selbsteinsatz"). Bestimmte PVB sind auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Teilbereich der Aufgaben ist der Vollzug von Haftbefehlen (auch im Rahmen der Strafvollstreckung), Vornahme von Amtshilfen und Vollzugshilfen (z.B. Unterstützung von Gerichtsvollziehern, Abschiebung, Auskünfte aus verschiedenen Großdateien). PVB sind im Dienst, wenn Sie reglulär Dienst leisten. Sie können sich auch eigeninitiativ in den Dienst versetzen

PVB benötigen aufgrund der dienstlichen Tätigkeit keine Waffenbesitzkarte, dies gilt auch außer Dienst.

Tätigkeiten


Die Tätigkeiten können je nach Polizei (Bundes- oder Landespolizei) oder Bundesland abweichen:

Aufstiegsmöglichkeiten


  • mPVD in den gPVD nach Befähigung und Auswahltest
  • gPVD in den hPVD nach Befähigung und Auswahltest (Assessment-Center)
Vor dem Aufstieg findet in der Regel eine Fortbildung statt.

Bezüge, sonstige Leistungen


Die Bezüge richten sich nach der Bundesbesoldungsordnung A oder B. Die Beamten erhalten eine Polizeizulage und Beihilfen bzw. freie Heilfürsorge. In machen Bundesländern gibt es weitere Leistungen wie Bekleidungsgeld, Wechselschichtzulage, Gefährdungszulage (für den Auslandseinsatz oder den Dienst bei Sondereinheiten). Ferner erhalten einige eine jährliche Sonderzulage (Weihnachtsgeld) und Urlaubsgeld wobei die Höhe je nach Dienstherr variiert oder entfällt.

Heilfürsorge/Beihilfe

Manche Bundesländer zahlen Beihilfe, manche gewähren freie Heilfürsorge. In einigen Bundesländern und bei der Bundespolizei können die Beamten zwischen den beiden Leistungen wählen. Bei der Beihilfe erhält der Beamte die Hälfte der Heilbehandlungskosten vom Dienstherrn erstattet, seine nicht versicherungspflichtigen Familienangehörigen erhalten einen größeren Prozentsatz. Den Rest kann der Beamte über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung absichern, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei der freien Heilfürsorge werden dem Beamten entweder alle Kosten erstattet oder er erhält Behandlungen durch den Polizeiärztlichen Dienst. Die Angehörigen erhalten die Heilbehandlungskosten.

Ruhestand


Die Altersgrenze beträgt je nach Bundesland 60 bis 63 Jahre. Die Altersgrenze ist im jeweiligen Landesbeamtengesetz geregelt. In Rheinland-Pfalz beträgt z.B. die Altersgrenze für den höheren Dienst 63 Jahre. Im Land Berlin ist die Altersgrenze für den mittleren Dienst 61 Jahre, für den gehobene Dienst 62 Jahre und für den höheren Dienst 63 Jahre.

Gesundheit


Der Schichtdienst erfordert eine robuste Gesundheit, da der natürliche Schlafrhythmus unterdrückt wird. Dies schadet u.a. dem Wohlbefinden (Ausgeglichenheit) und den inneren Organen. Ferner wird die Stoffwechseltätigkeit eingeschränkt.

Polizeidienstfähigkeit

Für den Vollzugsdienst - gleichbedeutend mit Außendienst - müssen die PVB polizeidienstfähig sein. Dieses Attribut kann aberkannt werden, wenn man die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür nicht mehr erbringen kann (PDU).

Zugang


Einstellung

Einstellungsvoraussetzungen:
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes (Ausnahmen möglich)
  • einwandfreier Leumund
  • Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (in einigen Bundesländern reicht der Erwerb bis zum Ausbildungende aus)
  • Mindest-/Höchstalter 16 ½ / 35 J. (abhängig vom Bundesland)
  • Mindestkörpergröße, meistens 1,65 m (abhängig vom Bundesland)
  • Polizeidienstfähigkeit
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Sporttest
zusätzlich für den

Die Bewerbung erfolgt schriftlich und meist formgebunden. In manchen Bundesländern ist sie mind. 1½ Jahre vor dem Einstellungstermin notwendig. Beim Auswahlverfahren ist ein schriftlicher Test (Logik, Gedächtnis, Deutsch) und ein Sporttest zu absolvieren. Den Tests schließt sich ein Gruppengespräch an (Diese Verfahren sind in jedem Bundesland unterschiedlich).

Für den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber eingestellt und zu Beamten auf Widerruf ernannt (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eingegangen). Sie haben die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter bzw. Polizeikommissaranwärter. Im höheren dienst unterscheiden sich die Bezeichnungen je nach Dienstherr. Es gibt Polizeireferendare, Polizeiratanwärter, Regierungsreferendare und Regierungsratanwärter. Während er Ausbildung erhälten die Anwärter/Referendare Anwärterbezüge.

Ausbildung

Landespolizeien
Die Ausbildung für den mPVD erfolgt entweder bei der Bereitschaftspolizei oder an Landespolizeischulen. Die Ausbildung dauert zwischen 2 ½ und 3 ½ Jahren. Sie schließt mit der Laufbahnprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) ab. Die Ausbildung des gPVD erfolgt an Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung oder an speziellen Polizeifachhochschulen (Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt). Daneben gibt es Praktika bei Polizeirevieren oder Verbänden. Das Studium dauert inklusive Praktika 3 Jahre. Es schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Absolventen wird der akademische Grad "Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachrichtung Polizei" verliehen. Die Ausbildung des hPVD findet aufgrund eines Staatsvertrages für alle Bundesländer an der Polizeiführungsakademie in Münster statt. Sie dauert 2 Jahre. Es sind ebenfalls Praktika zu absolvieren; Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.

Bundespolizei
Die Ausbildung findet an den Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizeipräsidien, an der Bundespolizeiakademie Lübeck und für den gehobenen Dienst an der Fachhochschule des Bundes statt.

Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt bildet für den gehobenen Dienst im Grundstudium (6 Monate) an der Fachhochschule des Bundes in Brühl aus und danach in der Fachhochschule im BKA in Wiesbaden. Die Ausbildung des höheren Dienstes erfolgt wie bei den Ländern in Münster, derzeit werden jedoch kaum Einstellungen für den höheren Dienst vorgenommen. Eine Ausbildung im mittleren Dienst findet nicht statt.

Polizei des Bundestages
Es erfolgt keine Ausbildung. Die Stellen werden mit bereits ausgebildeten Beamten des Bundes und der Länder besetzt. Ein Direkteinstieg in die Kriminalpolizei ist nur beim Bundeskriminalamt, sowie in den Ländern Berlin, Hamburg und Hessen (gPVD) möglich.

Fächerkanon

Zusatzausbildungen (in der Regel erst nach der Anstellung):

  • Diensthundewesen: Diensthundführer
  • Reiterstaffel: Polizeireiter
  • Technische Einsatzeinheiten: Polizeikraftfahrer, Polizeitaucher
  • Alpiner Einsatz: Mitglied der alpinen Einsatzgruppe, Polizeibergführer
  • Sanitätsdienst: Polizeisanitäter, Polizeiarzt
  • Fliegerischer Dienst: Bordwart, Hubschrauberführer (Pilot)
  • Wasserschutzpolizei und Küstenwache: verschiedene nautische Befähigungszeugnisse

An der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup und an der "Fachhochschule Villingen-Schweningen - Hochschule für Polizei" in Villingen-Schwenningen kann man weder promovieren noch habilitieren. Die Aufnahme des Studiums ist hier - ausnahmsweise - auch ohne Hochschulreife möglich. Die Bewerbung für den Studienplatz und die Einschreibung ist nur über die Polizeien möglich. Es ist kein Studienfach für polizeifremde Studierende.

Aufstieg innerhalb der Laufbahn

PVB werden nach Eignung und Befähigung befördert. Außer Beförderungen besteht die Möglichkeit, sich zu spezialisieren (z. B. Einsatzzentrale) oder innerhalb des Wach- und Streifendienstes die Funktion des Streifenführers, Einweisungsbeamten oder Vertreter des Dienstgruppenleiters zu übernehmen.

Berufsvertretung


PVB in Deutschland haben das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. PVB werden in folgenden Gewerkschaften vertreten: BGS-Verband (bgv), Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG), Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Die GdP gehört zum Deutschen Gewerkschaftsbund.

Kritik


PVB sind in erster Linie Verwaltungsbeamte mit Außendienst. Selbst kleine Einsätze ziehen eine Flut von verwaltungsmäßigen Folgetätigkeiten nach sich, z. B. Berichts- und Verständigungspflichten, Anzeigensachbearbeitung und die zeitnahe Einstellung von Daten verschiedenste Dateien. Die Bürokratie wird immer weiter verkompliziert. So wird immer mehr Personal mit Verwaltungsangelegenheiten statt mit echter Polizeiarbeit gebunden.

Auch PVB sind Opfer von Sparmaßnahmen, sie müssen nun für weniger Geld mehr arbeiten, müssen Stellenabbau hinnehmen (weniger Kollegen) und sich mit veralteter Technik (Analogfunk, Analogfotoapparate, Informationstechnik) abgeben. Man sollte meinen, die ohnehin schon schlecht ausgestattete Polizei sollte angesichts neuer Bedrohungslagen (Terrorismus) und Entwicklungen (Blitzeinbrüche auf dem Land, Osteuropa-Öffnung) mehr statt weniger Zuwendungen bekommen. So ist die Wertigkeit der Polizei in der Politik klar erkennbar. Die deutsche Polizei ist zwar modern aber lange nicht optimal ausgestattet.

Sonstiges


Polizeivollzugsbeamte sind Repräsentanten des Staates und vollziehen dessen Gesetze. Sie stehen aufgrund ihrer gesellschaftlich herausgehobenen Stellung immer unter Beobachtung von Beteiligten und Unbeteiligten. Sie decken eine Vielzahl von Tätigkeiten anderer Beruf ab, z.B. Verwaltungsbeamter, Sozialarbeiter, Streitschlichter, „Rausschmeißer“, Funker, Berufskraftfahrer usw. ab.

Unregelmäßig werden Schulungen im Einsatztraining sowie Schießtraining angeboten. In begrenztem Umfang werden auch Weiterbildungsangebote zu speziellen Themen durchgeführt, v.a. bei Funktionswechseln. Es werden verschiedene Orden und Ehrenzeichen verliehen, z.B. das Europäisches Polizei-Leistungsabzeichen, die Lebensrettermedaille und verschiedene UN-Abzeichen.

Siehe auch:


Weblinks


Polizei | Dienstleistungsberuf

Police officer | Policier | 警察官 | Agent (politie) | Police officer | Polisman

 

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