Polizeiwissenschaft war etwa vom ersten Drittel des 18. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Lehre von der inneren Ordnung des Gemeinwesens; ein Sammelbegriff, der vor Allem Stoffe des heutigen Staatsrechts, der Verwaltungswissenschaft und der frühen Volkswirtschaftslehre umfasste, in die sie sich im Ablauf des Jahrhunderts auch zerlegte. Sie überlappte sich mit dem gleichzeitigen benutzten Begriff der Kameralwissenschaften und gehörte als Universitätsstoff fest in die Beamtenausbildung.
Die ersten Unterrichtslehrstühle für "Cameralia Oeconomica" und "Policeywissenschaft" wurden 1727 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. in Halle/Saale und Frankfurt/Oder eingerichtet.
Der Begriff ist aus dem früher weiter als jetzt im 21. Jahrhundert gespannten Begriff für "Polizei" ("Policey") abgeleitet, vgl. die veraltende Terminologie "Baupolizei" (heute: Bauaufsicht), "Gewerbepolizei" (Gewerbeaufsicht), "Marktpolizei", "Ausländerpolizei" u. a. m.
Gegenwärtig erlebt der Begriff eine Neubelebung als Bezeichnung einer Wissenschaft der "Polizei" im engeren, institutionellen Sinn. Dabei wird er sowohl als Sammelbegriff ("Polizeiwissenschaften") für alle Disziplinen verwendet, die im Bereich polizeilicher Aufgabenstellungen relevant werden (z.B. Rechtswissenschaft, Kriminologie, Kriminalistik, Soziologie, Psychologie, Politologie, Kriminalbiologie), als auch als Bezeichnung einer (noch zu entwickelnden) eigenständigen Wissenschaft von der Polizei und ihrem Handeln.
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"Polizeiwissenschaft".
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