Die Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten - umgangssprachlich auch Dienstgrade genannt - sind in Deutschland die beamtenrechtliche Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter inne hat.
Sie sind für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16 gleich. Lediglich für Beamte die besondere Führungspositionen der Besoldungsordnung B wahrnehmen, sind landesrechtliche Regelungen getroffen. Die Amtsbezeichnung von Beamten im Vorbereitungsdienst sind landesrechtlich geregelt, die Besoldung dagegen ist bundesweit gleich und bestimmt sich nach dem Eingangsamt.
Im uniformierten Dienst sind die Amtsbezeichnungen durch Schulterklappen aus Stoff sichtbar (in der Regel aber nicht bei Einsatzanzügen). Sie zeigen Sterne, im Vorbereitungsdienst Litzen/Streifen, teilweise in Kombination mit Sternen oder bei der Wasserschutzpolizei Litzen/Streifen.
Es gibt kleine Unterschiede bei den Schulterklappen innerhalb der Länder, z.B. im Farbton, bei der Anordnung der Sterne oder bei einzelnen Amtsbezeichungen, die nur in einigen Ländern eingerichtet sind.
Während es bei der Bundeswehr Dienstgrade (Unteroffizier, Feldwebel usw.) gibt, nennt man die Bezeichnungen bei Bundes- und Länderpolizeien Amtsbezeichnungen. Die uniformierten Polizeivollzugsbeamten des Landes Hessen trugen von 1974 bis 2003 keine Dienstgradabzeichen. Seit 2000 hat der Bundesgrenzschutz sich im Aussehen der Schulterstücke an die Länderpolizeien angepasst. Zuvor wurden Schulterstücke mit unterschiedlich geflochtener Schnur und gold- oder silberfarbenen viereckigen Sternen (preußischer Gardestern) getragen, wie sie bereits vor dem Zweiten Weltkrieg bei Polizei und Militär üblich waren. Ferner trugen bis zur Umstellung auch die Beamten des Bundesgrenzschutzamtes-See die gleichen Abzeichen wie die übrigen Bundesgrenzschutzbeamten. Heute tragen sie Abzeichen die denen der Wasserschutzpolizei ähneln, vgl. Dienstgrade im Bundesgrenzschutz und Amtsbezeichnungen in der Bundespolizei.
Bei den Polizeien der Länder gibt es die nachfolgend aufgeführten Amtsbezeichnungen für Polizeivollzugsbeamte.
| Amtsbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeihauptwachtmeisteranwärter (selten) - PHWMA Polizeimeisteranwärter - PMA | GERPOL MD 01 PMA2.gif GERPOL MD 01 PMA4.gif
nicht eingerichtet |
| Polizeioberwachtmeister - POW ab dem 2. Ausbildungsjahr nur in Bayern |
nicht eingerichtet |
| Polizeihauptwachtmeister - PHW ab dem 2. Ausbildungsjahr nur in Nordrhein-Westfalen |
nicht eingerichtet |
In Berlin ist anhand des Schulterstücks das Ausbildungsjahr erkennbar:
| PMA 1. Ausbildungsjahr Berlin ugs. "Schulterglatze" | PMA 2. Ausbildungsjahr Berlin | PMA 3. Ausbildungsjahr Berlin |
| Amtsbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeikommissaranwärter - PKA | GERPOL GD 01 PKA.gif GERPOL GD 01 PKA BAWUE.GIFnicht eingerichtet |
| Polizeioberwachtmeister (Ziellaufbahn: geh. Dienst) nur in Bayern |
nicht eingerichtet |
| Amtsbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeireferendar oder Polizeiratanwärter - PRef oder PRA | GERPOL HD 01 PRA BAWUE.GIFnicht eingerichtet |
Die Abzeichen variieren in dieser Amtsbezeichnung erheblich. In einigen Bundesländern wird kein Abzeichen, manchmal nicht einmal Uniform getragen, in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei wird eine goldene Litze als Abzeichen getragen in anderen (z.B. Baden-Württemberg) ein grüner Stern und eine goldene Litze.
| Beispiel: blaue Uniform |
Bei der Wasserschutzpolizei werden die Abzeichen je nach Bundesland als Streifen oder Litzen bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber nicht im Aussehen. Sie sind immer goldfarben. Breite Litzen/Streifen sind 12 mm (gehobener Dienst), schmale Litzen/Streifen 8 mm breit (mittlerer Dienst), die Litze/Streifen auf der Schulterklappe des Leitenden Polizeidirektors ist in der Regel 30 mm breit.
Gewöhnlich sind die Sterne übereinander in einer Reihe angeordnet. Für Baden-Württemberg und Sachsen gilt folgende Regelung: Bei vier Sternen sind zwei übereinander und zwei quer dazu nebeneinander angeordnet. Bei allen anderen Abzeichen sind sie übereinander angeordnet.
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeimeister zur Anstellung - PMzA | A 7 |
| Polizeimeister - PM | A 7 |
| Polizeiobermeister - POM | A 8 |
| Polizeihauptmeister - PHM | A 9 | GERPOL MD 04 PHM 1.gif
| Polizeihauptmeister mit Amtszulage - PHMZ | A 9 mit Zulage | GERPOL MD 04 PHM 1.gif
siehe auch: mittlerer Dienst
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeikommissar - PK | A 9 |
| Polizeioberkommissar - POK | A 10 |
| Polizeihauptkommissar - PHK | A 11 |
| Polizeihauptkommissar - PHK | A 12 |
| Erster Polizeihauptkommissar - EPHK | A 13 |
Nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) kommt die Amtsbezeichung Polizeihauptkommissar in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 vor. Das obige Schema gibt an, wie die Abzeichen in Bundesländern mit verschiedenen Abzeichen für die verschiedenen Besoldungsgruppen aussehen (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen).
In Bundesländern in welchen die Abzeichen für die Polizeihauptkommissare in A 11 und A 12 gleich sind (z.B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bundespolizei) gilt folgendes:
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeikommissar - PK | A 9 |
| Polizeioberkommissar - POK | A 10 |
| Polizeihauptkommissar - PHK | A 11 / A 12 |
| Erster Polizeihauptkommissar - EPHK | A 13 | GERPOL-EPHK-BW.gif
siehe auch: gehobener Dienst
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BesBO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|
| Polizeirat - PR | A 13 |
| Polizeioberrat - POR | A 14 |
| Polizeidirektor - PD | A 15 |
| Leitender Polizeidirektor - LPD oder Ltd. PD | A 16 | GERPOL-LPD-BW.gif
siehe auch: höherer Dienst
| Amtsbezeichnung | Abzeichen |
|---|
| Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main (Hessen) | Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt)
| Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) | Landespolizeidirektor (Hessen, Niedersachsen (bis Ende 2004), Schleswig-Holstein, Saarland)
| Landespolizeipräsident (Sachsen) | Inspekteur der Polizei (Hessen)
In einigen Bundesländern gibt es keinen mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei
Ausschließlich in Berlin existiert neben der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn des Gewerbeaußendienstes, die ihren Ausdruck in bundesweit einzigartigen Amtsbezeichnungen findet:
Die Amtsbezeichnungen im höheren Dienst beim Gewerbeaußendienstes sind analog der des höheren Kriminaldienstes (siehe unten).
In Baden-Württemberg auch:
In manchen Bundesländern gibt es gesonderte Fachhochschulen für die Ausbildung für den Gehobenen Dienst, z.B. in Baden-Württemberg. Der Leiter dieser Einrichtung trägt dann teilweise die Bezeichnung Rektor.
In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) gibt es an den Polizeischulen Lehrer für allgemeinbildende Fächer. Diese tragen oft folgende Bezeichnungen:
In anderen Bundesländern werden allgemeinbildende Fächer von Angestellten oder Beamten (ohne besondere Amtsbezeichnung) gelehrt.
Diesen Dienst gibt es in allen Bundesländern, wobei u.U. die Amtsbezeichnung Leitender Medizinaldirektor nicht vergeben wird oder der Dienst auch von Angestellten versehen wird, die dann keine Amtsbezeichnung führen. Die Variation bei der Abkürzung ist vielfältig, die obigen Beispiele sind nicht abschließend.
| Mittlerer Dienst (nicht in allen Bundesländern) | Gehobener Dienst (nicht in allen Bundesländern) |
Innerhalb der Ordnungspolizei hatten die Gendarmerie, die Schutzpolizei der Gemeinden, die Schutzpolizei des Reiches, die Wasserschutzpolizei und die Feuerlöschpolizei folgende Dienstgrade:
An den Dienstgrad wurde jeweils die Bezeichnung der Organisation, also "der Gendarmerie" bzw. "der Polizei" bzw. "der Feuerlöschpolizei" angefügt. Die Dienstgrade Generalleutnant und General gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches.
Die Dienstgradabzeichen unterschieden sich in der Grundfarbe: Gendarmerie hellrot, Schutzpolizei der Gemeinden dunkelrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerlöschpolizei karmesinrot und die Generäle aller Polizeien grün.
Bei der Ordnungspolizei hatten die anderen Untergliederungen eigene Dienstgrade. Näheres dazu findet sich im Hauptartikel.
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"Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei".
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