Ein Polizeipräsidium (PP) ist in Deutschland eine staatliche Polizeibehörde mit Lenkungs- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Länderpolizeien. Im Saarland bildet der Polizeibezirk (PB) das Äquivalent zur Polizeipräsidium; in Nordrhein-Westfalen liegt die Polizeiaufsicht unmittelbar bei den fünf Bezirksregierungen.
Was das Polizeipräsidium letztendlich für Aufgaben hat, legen die Bundesländer fest. in einigen Bundesländern haben sie besondere Aufgaben in anderen gibt es überhaupt keine Präsidien. So sind sie z. B. in Baden-Württemberg in Mannheim und Karlsruhe wegen der hohen Einwohnerzahl anstelle der Polizeidirektion eingerichtet, die normalerweise für einen Landkreis zuständig ist. Diese Präsidien sind dem Regierungspräsidium Karlsruhe unterstellt. Das Polizeipräsidium Stuttgart dagegen ist dem Innenministerium direkt unterstellt, was aus der Geschichte der Landespolizei verständlich wird. In Bayern und Rheinland-Pfalz dagegen ist das Präsidium eine Oberbehörde für Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen und angegliederte Organisationseinheiten.
In der Hierarchie ist das Polizeipräsidium oft direkt dem zuständigen Ressort des Ministeriums (in Hamburg, Bremen und Saarland: Präses) untergeordnet (Ausnahme: Baden-Württemberg).
Die meisten Bundesländer unterhalten mehr als ein PP. Es gibt in der Regel Polizeipräsidien für die Landespolizei als auch für die Bereitschaftspolizei.
Bei der Bayerischen Polizei gibt es das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP), das PP Unterfranken, das PP Niederbayern/Oberpfalz (NOPF), das PP Mittelfranken, das PP Schwaben, das PP Oberbayern und das PP München.
Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz unterhält die PP Mainz, PP Koblenz, PP Trier, PP Rheinpfalz (in Ludwigshafen am Rhein) und das PP Westpfalz (in Kaiserslautern). Den PP gleichgestellt sind in RLP das Wasserschutzpolizeiamt und das Landeskriminalamt. Die Direktion der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz dagegen gilt als sogenannte "Polizeieinrichtung" ohne eigenen Dienstbezirk.
Leiter ist jeweils ein Polizeipräsident. Sein Vertreter ist der Polizeivizepräsident (jeweils Angehörige des höheren Dienstes).
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