Ein Polizeipräsident (PP oder auch PPr) ist bei der deutschen Polizei der Behördenleiter eines Großverbandes der Polizei, meist eines Polizeipräsidiums.
PP sind je nach Bundesland dem Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister/Innensenator/Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig. Polizeipräsidenten stehen oft mehreren zehntausend Untergebenen vor. Die Leiter der Polizeiverwaltungsämter, der Fortbildungsinstitute usw. sind in der Regel keine Polizeivollzugsbeamten. Alle anderen sind Uniformträger.
In Berlin wird die gesamte Länderpolizei „Der Polizeipräsident in Berlin“ genannt.
Beispiele:
Lagerhebung und -Analyse, Organisation, Abläufe, Personalwesen (u.a. Beurteilung seiner Beamten im gehobenen Dienst), Koordination, Haushaltswesen, Entscheidung in Organisation- und Einsatzfragen von grundsätzlicher Bedeutung, Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten seines Bereiches (präsidiumsweite Richtlinienkompetenz) usw.
Ferner ist ein PP Dienstvorgesetzter seiner Beamten, Angestellten und Arbeiter.
Dem PP arbeitet ein Führungsstab und gegebenenfalls eine Geschäftsstelle (z. B. Präsidialbüro) zu.
Polizeipräsidenten werden mit Bezügen der Besoldungsordnung B besoldet.
Legende
fig. 1: Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main; Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); Direktor beim (Polizeipräsidenten Berlin); Direktor des Instituts für Aus - und Fortbildung (Nordrhein-Westfalen); Polizeipräsident als Leiter einer Polizeidirektion (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Sachsen); Polizeipräsident und Polizeivizepräsident (Bayern); Vizepräsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Abteilungspräsident in der Bundespolizei
fig. 2: Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen); Landespolizeidirektor (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland) Landesschutzpolizeidirektor (Berlin (bis Juli 2003), Sachsen-Anhalt); Erster Direktor beim Polizeipräsidenten in Berlin als Leiter des Stabes; Direktor/Direktor der Bundespolizeidirektion
fig. 3: Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder; Landespolizeidirektor in Berlin (bis 1993); Präsident eines Bundespolizeipräsidiums
fig. 4: Inspekteur der Bundespolizei
Einen bemerkenswerten Aufstieg kann Udo Nagel vorweisen: Er fing in den 1970er Jahren als Beamter des mittleren Dienstes bei der Polizei an und stieg beim PP München bis zum Kriminaldirektor auf. Anschließend wurde er zum PP in Hamburg berufen und wirkt seit 2004 als Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg.
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