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Ein Polizeipräsident (PP oder auch PPr) ist bei der deutschen Polizei der Behördenleiter eines Großverbandes der Polizei, meist eines Polizeipräsidiums.

PP sind je nach Bundesland dem Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister/Innensenator/Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig. Polizeipräsidenten stehen oft mehreren zehntausend Untergebenen vor. Die Leiter der Polizeiverwaltungsämter, der Fortbildungsinstitute usw. sind in der Regel keine Polizeivollzugsbeamten. Alle anderen sind Uniformträger.

In Berlin wird die gesamte LänderpolizeiDer Polizeipräsident in Berlin“ genannt.

Aufgaben und Tätigkeiten


Polizeipräsidenten sind als Spitzenbeamte für alle Vorgänge in deren Zuständigkeitsbereich verantwortlich und oberster Repräsentant ihres Polizeipräsidiums. Teilweise ist die Bezeichnung ein Dienstgrad und eine berufliche Funktion, teilweise aber auch nur ein Dienstgrad (s.u.).

Beispiele:

Lagerhebung und -Analyse, Organisation, Abläufe, Personalwesen (u.a. Beurteilung seiner Beamten im gehobenen Dienst), Koordination, Haushaltswesen, Entscheidung in Organisation- und Einsatzfragen von grundsätzlicher Bedeutung, Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten seines Bereiches (präsidiumsweite Richtlinienkompetenz) usw.

Ferner ist ein PP Dienstvorgesetzter seiner Beamten, Angestellten und Arbeiter.

Dem PP arbeitet ein Führungsstab und gegebenenfalls eine Geschäftsstelle (z. B. Präsidialbüro) zu.

Vertretung


Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten ist zumeist der Leiter der Abteilung Einsatz in Personalunion als Polizeivizepräsident (PVP). Bei gleichzeitiger Abwesenheit des PP und seines Stellvertreters vertritt der rangälteste Leiter der Abteilung Einsatz den PP. Eine weitere Stellvertretung ergibt sich außerhalb der Bürozeit: hier wird der PP und der PVP zum Beispiel durch den Höheren Beamten vom Dienst (HvD) vertreten.

Zugang


Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes in einer stark herausgehobenen Stellung. Ein Direktzugang ist nicht möglich (Ausnahme: In manchen Bundesländern - z. B. Nordrhein-Westfalen - bekleidet er ein politisches Amt; Beispiel hierfür ist der PP von Münster, der keine Polizeiausbildung genossen hat *). Der PP und sein Vertreter werden vom Innenminister/Präses bestimmt.

Beamtenrecht


Polizeipräsidenten werden mit Bezügen der Besoldungsordnung B besoldet.

Dienstgradabzeichen


Welche Schulterstücke ein Polizeipräsident trägt richtet sich danach, ob er der Bundespolizei oder einer Länderpolizei zugehörig ist, welche Funktion er inne hat. Die Gestaltung ist bundesweit für alle Polizeien einheitlich (seit 1976 bei den Länderpolizeien und zwischen 2001 bis 2005 bei der Bundespolizei). Allen gemein ist einen goldener Stern, der (meist) partiell von Eichenlaub umschlossen wird.

{| border="1" style="border-collapse:collapse" cellpadding="3"
!colspan="4"| Dienstgradabzeichen von Polizeipräsidenten fig. 1 GERPOL HD 06 DIRPOLPR.gif fig. 2 GERPOL HD 07 LSPOLDIR.gif fig. 3 GERPOL HD 08 LPOLDIR.gif fig. 4 GERPOL HD 09 INSBPOL.gif

Legende

fig. 1: Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main; Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); Direktor beim (Polizeipräsidenten Berlin); Direktor des Instituts für Aus - und Fortbildung (Nordrhein-Westfalen); Polizeipräsident als Leiter einer Polizeidirektion (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Sachsen); Polizeipräsident und Polizeivizepräsident (Bayern); Vizepräsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Abteilungspräsident in der Bundespolizei

fig. 2: Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen); Landespolizeidirektor (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland) Landesschutzpolizeidirektor (Berlin (bis Juli 2003), Sachsen-Anhalt); Erster Direktor beim Polizeipräsidenten in Berlin als Leiter des Stabes; Direktor/Direktor der Bundespolizeidirektion

fig. 3: Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder; Landespolizeidirektor in Berlin (bis 1993); Präsident eines Bundespolizeipräsidiums

fig. 4: Inspekteur der Bundespolizei

Sonstiges


Bei Großlagen ist der PP meist Polizeiführer.

Einen bemerkenswerten Aufstieg kann Udo Nagel vorweisen: Er fing in den 1970er Jahren als Beamter des mittleren Dienstes bei der Polizei an und stieg beim PP München bis zum Kriminaldirektor auf. Anschließend wurde er zum PP in Hamburg berufen und wirkt seit 2004 als Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg.

Siehe auch


Polizei-Dienstgrad (Deutschland)

 

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