Als Polizeiinspektion bezeichnet man in Österreich und in einigen deutschen Bundesländern eine Dienststelle mit einer bestimmten Mindestgröße einer Polizei (Exekutive).
Bei der Landespolizei unterscheidet man die normale Polizeiinspektion mit der Besonderheit PI Fahdnung (PIF), die Grenzpolizeistation an Bundesgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) sowie die Wasserschutzpolizeistation (z.B. WSP/S). In Bayern gibt es auch Polizeiinspektionen mit Wasserschutzpolizeiaufgaben, die jedoch nicht direkt der Wasserschutzpolizei (Wasserschutzpolizeidirektion - z.B. WPS/D) unterstehen.
Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische Arbeit der Schutzpolizei mit einer originären örtlich-sachlichen Zuständigkeit für einen Schutzbereich nach den jeweiligen Polizeiorganisationsvorschriften. Zu den Aufgaben zählen u.a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen).
Polizeiinspektionen wurden in den 1970er Jahren geschaffen, die aus mehreren kleinen Polizeiwachen zu "Großraum-PIs" gebildet wurden.
Der Personalkörper setzt sich vorwiegend aus Polizeivollzugsbeamten zusammen. Die Stärke beträgt meist zwischen 30 und 180 Mitarbeitern.
Die PIs (und ihre Länderäquivalente) sind organisatorisch den polizeilichen Mittelbehörden unterstellt. In den meisten Bundesländern sind dies die Polizeidirektionen (z.B. Rheinland-Pfalz). Ausnahmen sind allein Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, die stattdessen Schutzbereiche, Polizeibezirke oder Polizeibezirksinspektion als Mittelbehörden eingerichtet haben. Die Fachaufsicht führt das zuständige Polizeipräsidium/Regierungspräsidium; im Saarland führt der Polizeibezirk die Fachaufsicht, in Nordrhein-Westfalen obliegt sie unmittelbar den fünf Bezirksregierungen.
Den PIs unterstellt (fakultativ) sind die Polizeiwachen, Sonderwachen und Polizeistationen. Untereinheiten sind die Dienstgruppen, die z.B. im Stadtstaat Berlin den Polizeiabschnitten (s.o.) direkt angegliedert sind. In der deutschen Hauptstadt ist jedem Polizeiabschnitt ein eigener "Streifendienst VB" (Verbrechensbekämpfung) zugeordnet, der jeweils etwa 10 Dienstposten (sog. "Zivilfahnder") umfasst. Diese speziell ausgebildeten Angehörigen der uniformierten Schutzpolizei versehen ihre Aufgaben in Zivilkleidung, möglichst in drei- bis vierköpfigen Einsatzteams. Der "Streifendienst VB" bekämpft sämtliche Straftatbestände, von der Verfolgung eines Fahrraddiebs bis hin zum flüchtigen Bankräuber oder Drogendealer.
In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefungis).
PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes (Laufbahngruppe vom Polizeirat aufwärts), mindestens aber ein dienstgradälterer Beamter des gehobenen Dienstes (Laufbahngruppe der Polizeikommissare). Im Bedarfsfall kann der PI-Leiter von einem Dienstgruppenleiter, stellvertretenden Dienstgruppenleiter oder dem Wachleiter) vertreten werden. Ein PI-Leiter kann seinerseits den Leiter einer Polizeidirektion vertreten.
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