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Als Polizeiinspektion bezeichnet man in Österreich und in einigen deutschen Bundesländern eine Dienststelle mit einer bestimmten Mindestgröße einer Polizei (Exekutive).

Deutschland


Polizeiwache_Ilmenau.JPG (Thüringen)]] Eine Polizeiinspektion (PI) ist eine untere Polizeibehörde bei einigen deutschen Landespolizeien. Ebenso bekannt sind Polizeiinspektionen bei der deutschen Bundespolizei (BPOLI).

Bei der Landespolizei unterscheidet man die normale Polizeiinspektion mit der Besonderheit PI Fahdnung (PIF), die Grenzpolizeistation an Bundesgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) sowie die Wasserschutzpolizeistation (z.B. WSP/S). In Bayern gibt es auch Polizeiinspektionen mit Wasserschutzpolizeiaufgaben, die jedoch nicht direkt der Wasserschutzpolizei (Wasserschutzpolizeidirektion - z.B. WPS/D) unterstehen.

Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische Arbeit der Schutzpolizei mit einer originären örtlich-sachlichen Zuständigkeit für einen Schutzbereich nach den jeweiligen Polizeiorganisationsvorschriften. Zu den Aufgaben zählen u.a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen).

Polizeiinspektionen wurden in den 1970er Jahren geschaffen, die aus mehreren kleinen Polizeiwachen zu "Großraum-PIs" gebildet wurden.

Der Personalkörper setzt sich vorwiegend aus Polizeivollzugsbeamten zusammen. Die Stärke beträgt meist zwischen 30 und 180 Mitarbeitern.

Vergleichbare Behörden in den Bundesländern

Gleiche oder ähnliche Aufgaben der Polizeiinspektion (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) erfüllen in den Bundesländern das Polizeirevier (Baden-Württemberg, Bremen mit Bremerhaven, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), das Polizeikommissariat (Hamburg, Niedersachsen), die Polizeiwache (Brandenburg) und der Polizeiabschnitt (Berlin). In Nordrhein-Westfalen (NRW) bildet die Basisorganisation die Kreispolizeibehörde (Landratsamt oder in der kreisfreien Großstadt das "Polizeipräsidium"); eine eigene Kommunalpolizei existiert dort nicht.

Über- und Unterstellungsverhältnisse

Die PIs (und ihre Länderäquivalente) sind organisatorisch den polizeilichen Mittelbehörden unterstellt. In den meisten Bundesländern sind dies die Polizeidirektionen (z.B. Rheinland-Pfalz). Ausnahmen sind allein Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, die stattdessen Schutzbereiche, Polizeibezirke oder Polizeibezirksinspektion als Mittelbehörden eingerichtet haben. Die Fachaufsicht führt das zuständige Polizeipräsidium/Regierungspräsidium; im Saarland führt der Polizeibezirk die Fachaufsicht, in Nordrhein-Westfalen obliegt sie unmittelbar den fünf Bezirksregierungen.

Den PIs unterstellt (fakultativ) sind die Polizeiwachen, Sonderwachen und Polizeistationen. Untereinheiten sind die Dienstgruppen, die z.B. im Stadtstaat Berlin den Polizeiabschnitten (s.o.) direkt angegliedert sind. In der deutschen Hauptstadt ist jedem Polizeiabschnitt ein eigener "Streifendienst VB" (Verbrechensbekämpfung) zugeordnet, der jeweils etwa 10 Dienstposten (sog. "Zivilfahnder") umfasst. Diese speziell ausgebildeten Angehörigen der uniformierten Schutzpolizei versehen ihre Aufgaben in Zivilkleidung, möglichst in drei- bis vierköpfigen Einsatzteams. Der "Streifendienst VB" bekämpft sämtliche Straftatbestände, von der Verfolgung eines Fahrraddiebs bis hin zum flüchtigen Bankräuber oder Drogendealer.

In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefungis).

PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes (Laufbahngruppe vom Polizeirat aufwärts), mindestens aber ein dienstgradälterer Beamter des gehobenen Dienstes (Laufbahngruppe der Polizeikommissare). Im Bedarfsfall kann der PI-Leiter von einem Dienstgruppenleiter, stellvertretenden Dienstgruppenleiter oder dem Wachleiter) vertreten werden. Ein PI-Leiter kann seinerseits den Leiter einer Polizeidirektion vertreten.

Österreich


Als Polizeiinspektionen (PI) werden in Österreich seit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps am 1. Juli 2005 zur Bundespolizei die früheren Gendarmerieposten und Wachzimmer bezeichnet. Leiter einer PI ist der Inspektionskommandant. Ihm sind drei Stellvertreter, mehrere Sachbearbeiter, sowie mehrere reguläre Exekutivbedienstete beigegeben. Weiters gibt es Diensthundeinspektionen (DHI), Autobahnpolizeiinspektionen (API) vormals als Verkehrsabteilungaußenstelle (VAASt) bezeichnet, und die Grenzpolizeiinspektionen (GPI). Telefonisch erreichbar sind die Polizeiinspektionen vereinfacht unter der Telefonnummer 059 133. Wählt man diese Nummer erreicht man automatisch die nächste Polizeiinspektion oder eine übergeordnete Leitstelle. Für Notrufe gilt österreichweit die Telefonnummer 133 oder die europaweite Notrufnummer 112.

Polizei (Deutschland) | Polizei (Österreich)

 

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