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Die Polizei in Österreich besteht aus verschiedenen Wachkörpern, von denen der größte, der in ganz Österreich gewöhnliche Polizeiaufgaben erledigt, die Bundespolizei ist. Diese verfügt über rund 1000 Polizeiinspektionen und etwa 20.000 Mitarbeiter. Sie ist dem Bundesministerium für Inneres unterstellt. Bis zum 1. Juli 2005 war das österreichische Staatsgebiet noch auf zwei Wachkörper aufgeteilt. Neben der Bundespolizei war im größten Teil Österreichs, nämlich in sämtlichen Gemeinden ohne Stadtrecht, die Bundesgendarmerie zuständig, die nach Zusammenlegung mit der Polizei zu dieser auch 15.000 Beamte miteinbrachte.

Geschichte


Die frühesten Polizeiordnungen für den österreichischen Raum wurden im 16. Jahrhundert erlassen (Polizeiordnungen Ferdinands I. 1527 und Karls V. 1530). Von Frankreich aus war der Begriff police, policey auch in den deutschen Sprachraum gelangt und bezeichnete die von der Obrigkeit herzustellende Ordnung, Wohlfahrt und öffentliche Sicherheit. Während des Absolutismus erlebte die Polizeiwissenschaft in Österreich im 18. Jahrhundert eine Blütezeit. Als bedeutendste Vertreter galten Johann Heinrich Gottlob von Justi (1720-1771) und Joseph von Sonnenfels (1732-1817). Das Polizeiwesen des Absolutismus war weit gefasst und schloss auch allgemeine Prinzipien der Kameralwissenschaften mit ein. Maria Theresia veranlaßte weitgehende Reformen. 1749 machte sie mit der "Polizeikommission" den ersten Schritt zur Errichtung einer staatlichen Polizeibehörde. Besonders in den Städten wurde dem Überwachungs- und Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen. 1751 stellte die Regierung landesfürstliche Sicherheitsorgane auf("Viertelkommissäre"). 1773 wurde ein Polizeiamt für Wien ins Leben gerufen. 1775 ersetzte man die alten Wiener Wachekörper, durch eine Militärpolizeiwache. Ein zentrales Anliegen der Theresianischen Reformen wurde schließlich 1776 mit der "Theresianischen Polizeiverfassung" verwirklicht.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Bereiche der Gesetzgebung und Rechtsprechung jedoch von diesem alten Polizeibegriff getrennt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte schließlich auch die Absonderung der staatlichen Verwaltung. Mit dem 1868 fertig gestellten Werk "Die Verwaltungslehre" (Lorenz von Stein) etablierte sich statt des alten Polizeibegriffs die neue Wissenschaft der Verwaltungslehre. Unter Polizei verstand jetzt die moderne Definition des Begriffs, nämlich Organisation und Aufbau der Wachekörper. Die erste Sicherheitsorganisation mit Polizeiaufgaben in Österreich war die Bundesgendarmerie, die 1849 gegründet wurde. 1869 wurde das Bundessicherheitswachekorps gegründet.

Rechtsgrundlagen


Befugnisse, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbehörden sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt.

Wachkörper


Gemeinde- und Stadtpolizeien

Neben der Bundespolizei, die in ganz Österreich zuständig ist, existieren noch 21 Stadtpolizeien, die den Städten unterstellt sind, und nur begrenzte Exekutivbefugnis haben.

Flugpolizei

Ebenfalls nicht Teil der Bundespolizei ist die Flugpolizei, die österreichweit acht Stützpunkte betreibt.

Justizwache

Dem Bundesministerium für Justiz ist die Justizwache unterstellt, welche in Strafanstalten und bei Gefangenentransporten tätig sind.

Sondereinheiten

Mehrere Sondereinheiten, die ebenfalls dem Innenministerium unterstellt sind, können für Spezialaufgaben herangezogen werden:

Literatur


  • Bundespolizeidirektion Wien (Hg.): Sechzig Jahre Wiener Sicherheitswache 1869-1929. Wien 1929;
  • Helmut Gebhardt: Die Grazer Polizei 1786 - 1750. Graz 1992;
  • Hermann Oberhummer: Die Wiener Polizei. 200 Jahre Sicherheit in Österreich. 2 Bde. Wien 1937;
  • Hermann Oberhummer (Hg.): Diensteslaufbahn der Leiter und Stellvertreter der Wiener Polizeibehörde. Wien 1929;
  • Barbara Zuber: Die Polizeijahresschauen 1928-1938, Diss. Wien 1996

Weblinks


  • http://www.polizei.gv.at

Polizei (Österreich)

 

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