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Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit wenigen Außnahmen wie beispielsweise der Zollbehörden oder der Bundespolizeibehörden - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z. B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat.
Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Abgrenzung ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. So besteht in Nordrhein-Westfalen eine sehr strikte Trennung, in Baden-Württemberg besteht der Unterschied eigentlich nur darin, daß der Polizeivollzugsdienst für sofortige Maßnahmen und Ausführungsorgan der Polizeibehörde, die Polizeibehörden für längerfristige und Verwaltungsmaßnahmen zuständig sind. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Security), die vom Staat nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführenden Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die auch jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen auch sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Die ursprünglich abwertende, heute aber allgemein umgangssprachliche Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache, dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.
Die Bundespolizei (BPOL), bis 30.06.2005 unter dem Namen Bundesgrenzschutz firmiert, ist eine Sonderpolizei des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Gesetz über die Bundespolizei (BPolG).
Weitere Polizeien des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei des Deutschen Bundestages.
Siehe Hauptartikel Polizei (Deutschland)
Seit 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.
Siehe auch: Bundespolizei (Österreich)
Genfpol.jpg | Polzh4.jpg In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.
Siehe: Polizei (Schweiz)
Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab.
Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten.
Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Schutzpolizei (Police Administrative) und die Kriminalpolizei (Police Judicaire).
Die Bereitschaftspolizei CRS, die (Compagnies Républicaines de Sécurité) ist eine Spezialeinheit der Nationalpolizei, durchaus vergleichbar mit der GIGN, der Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale der Gendarmerie.
Im Zuge einer allgemeinen Reform wurden die Dienstränge auch der "zivilen" Polizeien in Frankreich am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts "militarisiert", was bei interbehördlichen Zusammenarbeiten das Erkennen, wer wem überstellt oder untergeordnet zu sein hat, erleichtert.
Das britische Verteidigungsministerium, das britischen Innenministeriums sowie diverse Städte und Gemeinden betreiben jeweils eigene Websites ihrer jeweiligen Polizei. Grund ist, dass in fast jeder Grafschaft und in fast jeder Gemeinde die Polizei aus einer anderen Geschichte heraus gegründet wurde und jeweils unabhängig ist von der Polizei in einer Nachbargrafschaft/-stadt.
Die international wohl bekannteste Polizei Großbritanniens ist die MET, die London Metropolitan Police (Stadtpolizei), die ihr Hauptquartier seit ihrem Umzug im Jahre 1967 im New Scotland Yard hat und knapp 32.000 Polizisten in zivilen Diensten (wie den Kriminalpolizeien) und uniformierten Diensten (wie der Schutzpolizei) beschäftigt. Es gibt auch kleine Polizeien in Großbritannien mit nur rund einem dutzend Mitarbeiter. Allerdings ist jede Polizei in Großbritannien jeder anderen Polizei innerhalb des Königreiches gleichgestellt.
Die Tatsache jedoch, dass die Stadtpolizei in London die älteste Kriminalpolizei in Großbritannien stellt (gegründet im Jahr 1829 im Gebäude Scotland Yard) – noch dazu in der größten Stadt im Königreich –, hat dieser Polizei im Verlauf der Zeit ein großes Archiv und eine sehr umfangreiche Erfahrung in Sachen Kriminalitätsbekämpfung und Aufklärung von Verbrechen verschafft. Das führte dazu, dass schon früh Londoner (Kriminal-)Polizeibeamte auch von anderen Polizeien in Großbritannien um Amtshilfe gebeten wurden.
Am Beispiel London lässt sich auch gut zeigen, wie chaotisch die britische Polizei organisiert zu sein scheint, immerhin gibt es in London vier Behörden mit gültiger Polizeigewalt: die Stadtpolizei, die nur im Stadtkern zuständige eigene City of London Police, die British Transport Police (Bahnpolizei) und die Harbour Authorithies (Hafenbehörden).
Unter dem Eindruck der Terroranschläge am 7. Juli 2005 in London wurde wieder einmal versucht, auf nationaler Ebene die britischen Polizeien zu reformieren und im gesamten Königreich unter einen Hut zu bekommen, was am Einfluss konservativer, lokalpatriotischer, politischer Kräfte und nach dem Hinweis darauf, dass gerade dieses Ereignis doch gezeigt habe, wie hervorragend all diese Polizeien zusammenarbeiteten, scheiterte.
Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern. Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in größeren Städten operiert.
P-marea-meran.jpg Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen.
Gdf-c1.jpg Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanzpolizei und Zolleinheit, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, Schmuggel, Drogenhandel, zuständig ist. Sie ist vor allem auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.
In der für die Mafiabekämpfung zuständigen Direzione Investigativa Antimafia (DIA) arbeiten vor allem Angehörige der Polizia di Stato, der Carabinieri und der Guardia di Finanza unter einem Dach zusammen.
Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinator.
Darüber hinaus bestehen auf nationaler Ebene einige besondere Polizeibehörden. Dazu gehören die dem Justizministerium unterstehende Gefängnispolizei (Polizia Penitenziaria), die dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato), sowie die militärisch organisierte Küstenwache (Guardia Costiera), die zum Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums gehört. Die Verkehrspolizei (Polizia Stradale) ist ein relativ selbständiger Organisationsbereich der Polizia di Stato, die für die Überwachung des Straßenverkehrs besonders auf überörtlichen und überregionalen Straßen zuständig ist.
Fiatmunmeran2.jpg Während die Carabinieri dem Verteidigungsministerium permanent unterstellt sind (und nach Weisung des Innenministeriums tätig werden), können Finanzpolizei und Küstenwache im Verteidigungsfall ebenfalls dem Verteidigungsministerium bzw. dem Generalstab zur militärischen Verteidigung der Landesgrenzen unterstellt werden.
Pprov2.jpg Auf lokaler Ebene gibt es die teilweise bewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Straßenverkehrs kümmern. Sollte die Gemeindepolizei eines Ortes mehr als 7 Personen in ihren Reihen haben, so wird von einem Korps der Gemeindepolizei oder auch Stadtpolizei (sofern die Gemeindepolizei in einer Stadt angesiedelt ist) gesprochen. Art.12 der Ital. Straßenverkehrsordnung sieht des weiteren vor, dass diese "Polizeikörperschaft" auch als Strassenpolizei ("polizia stradale") fungiert und somit die ganze Bandbreite von Verkehrsunfällen in ihrem Aufgabengebiet übernimmt. Des weiteren übernimmt diese Polizei auch Aufgaben der Gerichts- und Marktpolizei, selbstverständlich jedoch nur in jenem Maße wie es dafür unbedingt von Nöten ist. Sie unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern, die oberste Dienstaufsicht führen jedoch die Regionalregierungen.
Auf Provinzebene gibt es noch kleine Provinzpolizeien (Polizia Provinciale), die für die Einhaltung der Jagd- und Binnenfischereivorschriften der jeweiligen Provinzregierung sorgen.
Bis 1994 gab es in den Niederlanden eine zweigliedrige Polizeiorganisation: Alle größeren Gemeinden (insgesamt 148) hatten eine Gemeindepolizei (Gemeentepolitie), die dem Bürgermeister unterstand. Die Staatspolizei (Rijkspolitie) war für kleinere Kommunen und das ganze Staatsgebiet betreffende Sicherheitsaufgaben zuständig und dem Justizminister verantwortlich. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. April 1994 sind alle zivilen Polizeiformationen einheitlich organisiert und uniformiert. Das Land ist nun in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landpolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist. Der Korpsverwalter der KLPD untersteht seit 2000 direkt dem Innenminister (vorher dem Justizministerium). Bei der Landpolizei sind diverse spezielle Einheiten und Stellen angesiedelt wie Wasserschutz-, Bahn- und Autobahnpolizei, Interpol-Verbindungsbüro, berittene Polizei und ein Sicherheitsdienst für Regierungseinrichtungen und Botschaften. In den Niederlanden sind etwa 55.000 zivile Polizeibeamte im Dienst.
Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien. Dazu gehören neben dem Grenzschutz, der Bewachung der Flughäfen und der fremdenpolizeilichen Tätigkeit auch der Personenschutz für die Königsfamilie.
Zur Unterstützung und Entlastung professioneller Polizeikräfte existieren in vielen niederländischen Städten so gen. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen (die im Übrigen großteils aus ehemaligen Mitgliedern der Guardia Civil besteht). Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d'Esquadra.
Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langen ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.
Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden mit Sheriffs, die sich in Districts und Counties befinden, für die wieder ein eigener Sheriff oder Polizeien zuständig sind. Dasselbe gibt es auch umgekehrt. Der Sheriff wird direkt von der Bevölkerung gewählt, die Wahlperiode ist regional unterschiedlich (12 Monate bis 4 Jahre). Zur Wahl stellen kann sich jeder US-Bürger. Der Sheriff ist berechtigt, einen Teil seiner Aufgaben an Hilfskräfte (Deputies) zu delegieren.
Zusätzlich zu dem Umstand, dass jede Gemeinde, jede Stadt (manchmal sogar jeder Stadtteil), jeder Landkreis und jeder Staat in den USA eine eigene Polizei hat, hat auch fast jedes Ministerium und fast jede Behörde eine eigene Abteilung mit den Befugnissen und Möglichkeiten einer Polizei, von den (durchaus bewaffneten) Brandermittlungsteams der Berufsfeuerwehr in Chicago, über die ebenfalls bewaffneten Ermittler der Post, die Ermittlungsbehörden von Zoll, Finanzbehörden, Marine, Heer, Luftwaffe, Marineinfanterie, Hafenbehörden, Transportministerium, Handelsministerium etc. Insgesamt koexistieren in den USA ein paar tausend Polizeien.
Entgegen dem von Hollywood vermittelten Klischee funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Polizeien jedoch im Allgemeinen sehr gut und wurde mit der Gründung der sogenannten "Heimatschutzbehörde" in der Folge des Anschlages vom 11. September 2001 nur noch verbessert.
Der Begriff "Polizei" (Police) wird allerdings am ehesten für die von den Kommunen angestellten Polizeikräfte verwendet. Gelegentlich haben Universitäten oder andere Behörden von einem Landtag oder vom Kongress die Vollmacht bekommen, eigene Polizeidienste zu unterhalten. Sowohl die örtliche Polizei der Städte als auch die Sheriffs und die besondere Polizei einer bestimmten Einrichtung haben nur eine strikt gebundene örtliche Jurisdiktion (z. B. darf eine Universitätspolizei nur auf dem Campus der entsprechenden Universität einschreiten, die städtische Polizei nur innerhalb der Stadtgrenzen etc). Durch besondere Vereinbarung können diese Bindungen gelockert werden (wenn z. B. eine Stadt und eine Universität der jeweils anderen Vertragspartnerin das Recht einräumt, in begründeten Fällen auf dem jeweils anderen Gebiet tätig zu werden).
Die wichtigste Kriminalpolizei auf Bundesebene ist das Federal Bureau of Investigation (FBI). Für bestimmte Straftaten, die sich gegen Mitglieder der Regierung richten sowie für Geld- und Kreditkartenfälschungen ist der Secret Service zuständig.
Außerdem hat die Küstenwache (United States Coast Guard) Polizeibefugnis in ihrem Gebiet. Für die Bewachung von Bundesgerichten und für spezielle Sonderaufgaben sind die US Marshals zuständig.
Näheres zu den Polizeien der Bundesstaaten siehe im Hauptartikel
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