Als Poliklinik die; -, -en (zu griech. pólis = Stadt u. Klinik, also eigtl. Stadtkrankenhaus) bezeichnet man in Deutschland allgemein eine Krankenhausabteilung zur ambulanten Behandlung von Patienten.
Geschichte
Ursprünglich war eine Klinik ein Krankenhaus, das hauptsächlich der Unterrichtung von Medizinstudenten diente. Aufgenommen wurden deshalb vor allem Patienten, deren Krankheit interessant für diese Ausbildung war. Die Poliklinik war der Teil der Klinik, in dem die Bürger der Universitätsstadt (
polis) eingewiesen wurden, egal wie interessant ihr „Fall“ war.
Polikliniken in der DDR
Unter Poliklinik verstand man auch die Zusammenfassung verschiedener
Fachärzte in einer „Großpraxis“ (solche Polikliniken werden in Österreich, Dänemark, der Schweiz, den Niederlanden und manchmal auch in Deutschland
Ambulatorium genannt). Diese Form der Polikliniken waren in der
DDR die weit überwiegende Organisationsform ambulanter ärztlicher Behandlung. Sie hatten in baulicher Hinsicht häufig klinikähnliche Strukturen. Kleinere oder spezialisierte Einrichtungen (teilweise auch in Betrieben) wurden
Ambulatorium genannt. Nach der
Wiedervereinigung wurde zunächst auf ihre
Abwicklung zugunsten von Einzelpraxen niedergelassener Ärzte hingewirkt. Polikliniken existieren gegenwärtig vor allem in Russland, in der Ukraine und in den meisten anderen ehemals sozialistischen Staaten.
Polikliniken in der aktuellen Gesundheitsdiskussion
Die aktuelle Gesundheitsdiskussion verwendet den Begriff Poliklinik in Erinnerung an die Einrichtungen der DDR für das Konzept von fachübergreifenden Praxen, in denen größtenteils angestellte Ärzte verschiedener Fachrichtung für die ambulante Versorgung der Patienten zuständig sind.
Argumente für Polikliniken
Teure Apparate (z. B. Röntgengeräte) werden gemeinsam genutzt, die Verwaltung ist zentral und die angestellten Ärzte erhalten ein festes Gehalt. Dadurch werden geringere Kosten für die Krankenkassen erwartet, die daher häufig für die Einrichtung von Polikliniken oder ähnlichen Modellen (Medizinische Versorgungszentren, s. u.) politisch eintreten. Patienten haben bei Weiterbehandlungen und Überweisungen innerhalb der Poliklinik keinen Zeitverlust und keine langen Geh- oder Fahrtstrecken.
Argumente gegen Polikliniken
Polikliniken können nur an zentralen Orten eingerichtet werden, viele Patienten müssen also weite Wege zurück legen. Wegen ihrer Größe erfordern die Polikliniken eine hauptamtliche Verwaltung. Wegen der fehlenden unternehmerischen Beteiligung fehlt den Ärzten in Polikliniken die Motivation zu Mehrarbeit und Innovation, was zu langen Wartezeiten für die Patienten und zu veralteter technischer Ausstattung beiträgt.
Medizinische Versorgungszentren
Das Gesundheitsstrukturgesetz von 2004 sieht vor, dass sich zur kassenärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu sogenannten
Medizinischen Versorgungszentren zusammenschließen können. Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung (wie eine Poliklinik der DDR), in der gesetzlich und privat versicherte Patienten behandelt werden können. Im Unterschied zu den Polikliniken der DDR sind Medizinischen Versorgungszentren
Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit
persönlicher Haftung der leitenden Ärzte und werden auf Initiative der beteiligten Leistungserbringer freiwillig gegründet. Sie ähneln fachübergreifenden
Gemeinschaftspraxen alten Stils mit der Neuerung, dass auch nicht-ärztliche Leistungserbringer
Gesellschafter sein können.
Mobile Poliklinik
Eine besondere Form der Poliklinik ist in
Südafrika der
Phelophepa-Gesundheitszug, der in medizinisch unterversorgten Gebieten kostengünstig - z. T. kostenlose - Versorgung bietet mit augenärztlicher Diagnostik und Versorgung, Hautkrankheiten, Krebsuntersuchungen und Diabetesvorsorge und vielen anderen Dienstleistungen. Diese mobile Poliklinik ist wegen der politischen Verhältnissen in Südafrika nur durch Spenden/Sponsoren finanzierbar.
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