Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = gr. Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die gesetzlichen Regelungen, welche das Berufsbild und die Ausbildung zur "Medizinischen Fußpflegerin" bzw. zum "Medizinischen Fußpfleger" festschreiben, sind im Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) geregelt. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung "Podologe/Podologin" und seit 2003 die Berufsbezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" gesetzlich geschützt. Nur die Personen dürfen sich so nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und liegen auf dem Gebiet der Dermatologie und Orthopädie des Fußes. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, aus den Bereichen Diabetologie, Orthopädie, Chirurgie, Dermatologie usw.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.
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