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Das Plenum (von lat. plenus = voll, Plural Plenen) ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution. Bekanntestes Beispiel dafür ist der Deutsche Bundestag – hier ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder des Bundestages.

Hier wird Parlamentsarbeit sichtbar, entstehen die Gesetze, stellt die Regierung ihre Vorhaben vor, entwickelt die Opposition ihre Gegenentwürfe, werden die das Volk bewegenden Fragen debattiert und zu Lösungsansätzen gebracht. Im Plenum wird aus dem Wählerwillen Regierungsverantwortung: Denn die Volksversammlung aller Abgeordneten wählt den Bundeskanzler. Dreimal wird ein Entwurf, eine Gesetzesvorlage im Plenum aufgerufen, bevor er vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird. Anlässe für Debatten im Plenum sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentarischen Beauftragten. Herausragende Anlässe bilden Regierungserklärungen.

In der Architektur wird auch der Raum, in dem ein Plenum tagt, oft als solches bezeichnet. Es handelt sich dann um einen großen Raum, der speziell für diesen Zweck entworfen und eingerichtet wurde. Im Zusammenhang mit dem Deutschen Bundestag wird dieser Raum auch als Plenarsaal bezeichnet.

Im Orgelbau bezieht sich der Begriff auf eine vollklingende Registerkombination. Die Prinzipalstimmen (der Prinzipalchor) bilden - ähnlich wie beim Tutti - die Grundlage, sie werden ergänzt durch strahlende Mixturen, evtl. Zungenregister und Flöten (den Weitchor).

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