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Ein Plagiat (von lat. plagium, "Menschenraub" abgeleitet) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar und verpflichtet dann den Plagiator zum Schadenersatz.

Geschichte


Der Begriff Plagiat geht zurück auf einen der ältesten bekannten Plagiatsfälle aus dem Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus. Nachdem ein gewisser Fidentinus Gedichte des Martial als die eigenen ausgegeben hatte, verglich Martial die Veröffentlichung eines Gedichtes mit der Freilassung eines Sklaven, oder den Raub von Kindern und folgend die Aneignung durch einen anderen als Menschenraub.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass im Unterschied z.B. zur Kopie die Aneignung eines Werkes auch in anderen Kulturen und Zeitaltern weitgehend geächtet war.

Allerdings war es z.B. im Barock in der Musik durchaus üblich, nicht nur beliebte Teile früherer eigener, sondern auch fremder Kompositionen mit der Technik der so genannten Parodie in neue Werke einzuarbeiten ohne darauf ausdrücklich hinzuweisen. Obwohl aus heutiger Sicht problematisch kann man allerdings davon ausgehen dass die "Zitierten" - zumindest wenn es sich um bekanntere Komponisten mit gesichertem Status handeltete - sich durchaus geschmeichelt fühlten ihre Werke so beliebt zu wissen.

Neben der Jagd nach Geld oder Anerkennung können auch politische Gründe die Motivation zum Plagiat liefern. So wurde ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen.

Abgrenzungen


Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat, das (zumindest im wissenschaftlichen Bereich) durch Quellenangaben auf den Urheber verweist und in aller Regel von nur begrenztem Umfang ist. Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht:
Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
Im juristischen Sinne ist für ein Plagiat - im Gegensatz zum Diebstahl - weder Vorsatz noch Verschulden erforderlich.

In der Wissenschaft wird – anders als in der Literatur – bereits die Paraphrasierung eines Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe als Plagiat verstanden. Man unterscheidet zwischen Totalplagiat, bei dem ein kompletter Text übernommen wird, und Teilplagiat, sowie zwischen dem Verbalplagiat, das Formulierungen exakt übernimmt, und dem schwieriger aufzudeckenden Ideenplagiat, bei dem lediglich Gedanken übernommen werden, ohne deren Urheber zu zitieren. Außerdem gibt es Sonderformen wie das Autoplagiat, bei dem eigene Arbeiten mehrfach verwertet werden. Oft werden Plagiate damit zu rechtfertigen versucht, dass man zugibt, den zugrundeliegenden Text zwar "irgendwann" gelesen, die Quelle dann aber vergessen zu haben.

Vom Plagiat ist die Fälschung zu unterscheiden, da die Fälschung keine getreue Kopie eines Werkes unter Verheimlichung der echten Autorenschaft darstellt, sondern im Gegensatz zu einer eigenen Leistung die Autorenschaft eines anderen unterstellt. Auch "Nachzieher", sogenannte Me-too-Produkte sind keine Plagiate.

Besonders schwierig wird die Abgrenzung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt oder gar eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn z.B. bei erfolgreichen Werken belletristischer Bestsellerautoren von Dritten plötzlich die Urheberschaft auf gewisse Grundideen und -themen, nicht jedoch deren fiktiv-literarische Umsetzung, beansprucht und mit früher von ihnen verfassten sachliterarischen Werken begründet wird. Der gesunde Menschenverstand würde eigentlich nahe legen, dass es sich nicht um ein Plagiat handelt, weil die Zielsetzung der Bücher ganz verschieden ist. Zudem hat in solchen Fällen der Romanautor das Werk des anderen nicht im eigentlichen Sinne verwendet, sondern nur dort geäußerte Ideen und Themen als Inspiration für seine fiktive Geschichte genutzt. Dennoch werden - wohl im Hinblick auf die Millionensummen um die es oft geht - derartige Vorwürfe regelmäßig vor Gerichten erörtert.

Plagiate in Hochschule und Schule


Im Jahr 2002 erregte eine Artikelserie des Spiegels, in der von einer weit verbreiteten "Plagiat-Kultur" an deutschen Hochschulen berichtet wurde, einiges Aufsehen. Die Autorin Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik in Berlin, stellt vor allem heraus, wie gering das Unrechtsbewusstsein bei deutschen Studenten und Dozenten ausgeprägt ist. Was hierzulande bestenfalls als Kavaliersdelikt angesehen werde, kann in amerikanischen Hochschulen zur Exmatrikulation führen. Weber-Wulff verfasste auch eine Anleitung zur Aufdeckung von Plagiaten.

Verdachtsmomente für das Vorliegen eines Plagiats sind beispielsweise gegeben, wenn der Stil eines Textes uneinheitlich ist oder ungewöhnliche Begriffe verwendet werden. Neben der stichprobenartigen Überprüfung von Textpassagen in Suchmaschinen gibt es auch die Möglichkeit, spezielle Prüfprogramme zur Aufdeckung von Plagiaten zu nutzen. Während einfaches Copy & Paste von Webseiten mittlerweile recht einfach aufzudecken ist, fallen Übernahmen aus entlegenen Quellen häufig nicht sofort auf. Dazu zählen Plagiate aus Diplom- oder Magisterarbeiten, für die meist keine Veröffentlichungspflicht besteht, oder Übersetzungen aus fremdsprachigen Quellen.

Plagiate werden jedoch nicht nur von Studierenden begangen, auch Dozenten bedienen sich gelegentlich aus Arbeiten, die sie betreut haben. Da der ursprüngliche Autor oft in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, ist Widerstand dagegen selten. Eine besonders perfide Methode des Plagiats ist es, im Rahmen des Peer reviews eine zur Veröffentlichung vorgesehene Arbeit abzulehnen oder wenigstens deren Annahme zu verzögern, die Ergebnisse dann aber für eigene Arbeiten zu nutzen.

In der Universität Bielefeld wird seit ein paar Jahren campusweit, obligatorisch und kontinuierlich die Plagiariatsnachweis-Software Turnitin (dt. reich es ein) eingesetzt, das auch in den USA, Kanada und Großbritannien sehr verbreitet ist. Auf dem entstandenen deutschsprachigen Markt für solche Produkte konkurrieren

  • Plagiarism-Finder von der Mediaphor Media GmbH (seit 2004) und
  • Docol©c vom IfALT - Institut für Angewandte Lerntechnologien (seit 2005).

Bei der Ahndung entdeckter plagiierter Arbeiten gibt es je nach (Hoch-)Schule und Schwere des Vergehens große Unterschiede. In den USA existieren relativ häufig sogenannte Honor Boards, deren Mitglieder selber Studierende sind. Dieser aus der Gruppe der nahezu Gleichaltrigen zusammengestellten Entscheidungsgremien obliegt es, die konkrete Bewertung und Bestrafung bis hin zu einer möglichen Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil, nicht Angehörige der Dozentenschaft damit zu befassen, liegt in der größeren Nähe der Gleichaltrigen zur Lebenswelt und damit der realistischeren Einschätzung der Motivlage und Rückfallgefahr der Delinquenten.

Aktionen der Frankfurter Messe


Seit 2006 ist in der Frankfurter Messe weltweit die einzige Stelle angesiedelt, die sich mit dem Thema Produktfälschungen beschäftigt. Während der Messen gibt es einen Informationsstand. Hier sind auch die zuständigen Behörden wie Zoll und Patentamt mit Ansprechpartnern vertreten und halten Formulare bereit. Außerdem werden beschlagnahmte Plagiate ausgestellt. Winzige Hologramme gelten als unimitierbares Erkennungsmerkmal und daher bester Schutz. Der Zoll hat geheime Herstellerinformationen solcher Details in Datenbanken, um Original und Fälschung sicher unterscheiden zu können.

Auf der Konsumgütermesse "Ambiente" ist 2006 zum 30. Mal der Plagiarius-Preis verliehen worden. Die Laudatio hielt Graf Faber-Castell, Chef des bekannten Schreibgeräteherstellers. Dessen Ururgrossvater sah sich bereits 1875 veranlasst, den Erlass eines Markenschutzgesetzes voranzutreiben. In den letzten zwei Jahren sind allein 2 Millionen Fälschungen von Produkten dieses renommierten Unternehmens in China sichergestellt worden. Solche Funde sind jedoch nur die Spitze des Eisberges und zeigen das Ausmaß des Problems. In der chinesischen Kulturtraditition gilt es als ehrenhaft, z.B. Bildwerke von Meistern zu kopieren. Im heutigen China werden viele westliche Produkte ohne Lizenzerwerb industriell nachgebaut.

Siehe auch


Bedeutende historische Plagiatsfälle


Literatur

Bertolt Brecht verwendete in der Dreigroschenoper Verse von François Villon in der von K.L. Ammer ins Deutsche übertragenen Fassung. Dieser Sachverhalt wurde von Alfred Kerr aufgedeckt. Brecht schrieb aus diesem Grunde zur Neuauflage seines Buches ein Sonett, das diesen Sachverhalt thematisierte.

Kathy Acker begründete eine Kunstform des "Plagiarismus". Die Anwendung dieser Kunstform und die Verwendung von Textpassagen des Bestsellerautors Harold Robbins führte zu einem Prozess, der schließlich eingestellt wurde.

Der Autor Dan Brown und sein Verlag Random House wurden wegen des Bestsellers "Sakrileg" und dem gleichnamigen Film erfolglos von einem französischen Schriftsteller verklagt.

Laut Gerichtsentscheid unbegründetete Plagiatsvorwürfe gegenüber der afroamerikanischen Schriftstellerin Nella Larsen führten dazu, dass sich die Autorin gänzlich vom Schreiben abwandte.

Musik

Die Plagiateigenschaft dieses Stückes ist allerdings umstritten. Denn während Cage in seinem Stück die Geräusche, die während der Stille entstehen, zur Musik erhebt, behandelt das Stück von Batt tatsächlich die Stille.
  • „Passionsmusik“ (heute verschollen), Barock, Plagiator: Wilhelm Friedemann Bach, Original von Johann Sebastian Bach
  • „Mbube-The Lion sleeps tonight“, Original von Solomon Linda. Der Rechtsstreit um das Lied wurde zugunsten Lindas entschieden; die Familie des bereits in Armut verstorbenen Komponisten erhält Tantiemen in Millionenhöhe.

Sonstige

  • In der Schachkomposition gibt es immer wieder Plagiate, indem Autoren die Stücke anderer Autoren als eigene ausgeben. Einige verändern auch eigene Stücke leicht und geben diese als Original aus. Die Existenzberechtigung solcher Selbstplagiate ist umstritten und wird in der Regel nur geduldet, wenn alle Vorgänger inkorrekt waren.

Literatur


  • Gerhard Fröhlich: Plagiate und unethische Autorenschaften. In: Information - Wissenschaft & Praxis 57 (2006), 2, S. 81 - 89

Weblinks


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