Definitorische Eingrenzung
Der Begriff
PKW-Maut, obwohl in der öffentlichen Diskussion weit verbreitet, ist bisher nicht hinreichend klar definiert (zumindest wird er nicht einheitlich verwendet). Der Begriff
Maut beschreibt das Bezahlen einer Gebühr für die Nutzung von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Tunneln und in neuerer Zeit von Autobahnen, Land- und städtischen Straßen. Während klar ist, daß sich diese Nutzungsgebühr auf
Pkw bezieht, ist bisher nicht geklärt, auf welchen Straßen sich diese Gebühr bezieht. Eine Hilfe stellt die Unterscheidung in urbane (städtische) (siehe
Innenstadtmaut) und interurbane
Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch Landstraßen) dar. Während die Innenstadtmaut oder City-Maut die Bepreisung von motorisierten Verkehr (
Lkw, Pkw) in Städten bezeichnet, beschreibt der Begriff
Pkw-Maut die Erhebung von Gebühren für die Pkw-Nutzung von interurbanen (d.h. Autobahn, Landstraßen) Verbindungen. Demtentsprechend beschreibt der Begriff
Lkw-Maut die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Autobahnen (und ggf. von Landstraßen) für Lkw.
Siehe auch
Straßenverkehr
road pricing | Toll road
Tolweg