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Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW, in der Schweiz ist PW üblich) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder Auto genannt.

Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten werden darf.

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2006 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (z. B. Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt!

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Automobilbauart eingeteilt.

Notabene


In der Schweiz wird statt Personenkraftwagen schlicht von Personenwagen gesprochen; die entsprechende Abkürzung heißt dann auch „PW“ statt „PKW“.

Siehe auch


Automobil

Samochód osobowy

 

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