Der Pharmareferent (Euphemismus für Arzneimittelvertreter) ist Informationsträger, Marketinginstrument und Bindeglied zwischen Arzt und Pharmaunternehmen. Er informiert den Arzt in seiner Praxis, in Spitälern sowie auch den Apotheker im Rahmen der sogenannten Fachinformation über Arzneimittel. Der Pharmareferent hat nicht die unmittelbare Aufgabe zu verkaufen, sondern mittelbar im Rahmen der Gesetzeslage den Umsatz seines Unternehmens zu fördern. Gesetzlich erlaubt ist nur eine Abgabe von Ärztemustern. Der Pharmareferent benötigt ein umfangreiches medizinisches und pharmazeutisches Wissen, sowie genaue Kenntnisse über die Produktpalette seines Unternehmens sowie Kenntnisse jener Produkte, die dazu im Wettbewerb stehen. Als persönliche Voraussetzungen gelten Selbstbewusstsein, ein gepflegtes Äußeres, eine gute verbale und nicht-verbale Kommunikationsfähigkeit, sowie fast immer ein Führerschein.
In Deutschland arbeiten gegenwärtig etwa 15.000 bis 16.000 Pharmaberater im Außendienst.
Aktuell besteht der Trend, Pharmaberater nicht mehr direkt einzustellen, sondern die benötigen Mitarbeiter bei Dienstleistern (Leihaußendienst, contract sales organisation) zu mieten. Damit ist das Pharmaunternehmen flexibler in der Personalplanung. Viele Firmen benutzen diesen Weg, um neue Mitarbeiter zu finden, d. h. nach einer bestimmten Zeit werden die Pharmareferenten dann fest bei dem Pharmaunternehmen angestellt.
Aus den USA stammt eine Entwicklung, die Arbeit des Pharmareferenten durch E-Detailing zu verstärken. Diese, in Europa erst ansatzweise vorhandene, internetbasierende Technologie wird zum Teil als Konkurrenz zum klassischen Feld-Detailing des Pharmareferenten bewertet.
Der Pharmareferent/Pharmaberater muss die geltenden Rechtsvorschriften, vor allem des Arzneimittelgesetzes (AMG) und Heilmittelwerbegesetzes, einhalten. Nach § 76 Abs. 1 AMG ist der Pharmaberater/Pharmareferent verpflichtet, im Rahmen der Pharmakovigilanz Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, wodurch zugleich ein gesetzlicher Auftrag erfüllt wird.
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