Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Man unterscheidet Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen.
Unter Pflichtversicherung versteht man die im österreichischen Sozialversicherungsrecht geregelte Entstehung einer Sozialversicherungspflicht sowie die gesetzlich geregelte Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sozialversicherungsträger.
Beispiel: Jemand beginnt eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Wien und verdient über der Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch wird er sozialversicherungspflichtig; zuständig für ihn ist die Wiener Gebietskrankenkasse (KV), die Pensionsversicherungsanstalt (PV) sowie die AUVA (UV).
Haftpflichtversicherung sind in einer Reihe von Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
In der Vergangenheit war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland aufgehoben.
Öffentliche Verwaltung (Österreich) | Sozialversicherung (Deutschland) | Versicherungswesen
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