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Ein Pflegeverhältnis beschreibt die formale Beziehung zwischen einem fremd untergebrachtem Pflegekind und den aufnehmenden Pflegeeltern. Ein Pflegeverhältnis kann privat organisiert oder vom Jugendamt veranlasst sein. In letzterem Fall wird es in einem gesetzlich geforderten Hilfeplan zwischen den Beteiligten (Herkunftseltern, Pflegeeltern, Jugendamt) ausgearbeitet und regelmäßig überprüft.

Definition


Es gibt verschiedene - nicht immer klar abgrenzbare - Formen:

  • Tagespflege: beispielsweise bei Berufstätigkeit des erziehenden Elternteils kann das Kind stundenweise/halbtags/ganztags in einer Tagespflegefamilie betreut werden, bleibt aber in die Herkunftsfamilie eingebunden

  • Ergänzungspflege: bei Defiziten verschiedener Art der Herkunftsfamilie eine helfende Pflege, um dem Kind ein ergänzendes Erfahrungsangebot zu machen, da sind die Pflegeltern 'Trainer'

  • Bereitschaftspflege: Für vorübergehende Unterbringung; wenn z.B. eine allein erziehende Mutter ins Krankenhaus muss oder wenn eine Herausnahme eines Kindes aus der Familie umgehend vorgenommen werden muss, bis zur Abklärung des weiteren Vorgehens

  • Dauerpflege/Vollzeitpflege: bei länger andauernder Erziehungsunfähigkeit der Herkunftseltern ( Gründe wie dauerhafte Erkrankung, Suchtabhängigkeit, etc.) wird eine längere Aufnahme stattfinden. Hierbei kommt es nach längerer Zeit zu primären Bindungen des Kindes an die Pflegeeltern, die eine Rückführung erschweren oder verhindern. Dann wird ggf. ein Verbleiben des Kindes in der Pflegestelle angeordnet (BGB, §1632, Abs.4).

  • Adoptionspflege: Zeitraum der Pflege vor Adoption eines Kindes. Hier gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Sonderformen: Je nach Hilfebedarf können auch weitere Formen angetroffen werden; seien es Mischformen wie Wochenpflege, wo ein Kind unter der Woche bei Pflegeeltern und am Wochenende bei der Herkunftsfamilie lebt oder besondere Pflegeverhältnisse wie professionelle Erziehungspflege, wo pädagogisch ausgebildete Fachkräfte in ihre Familie seelisch besonders stark traumatisierte Kinder aufnehmen, die in normalen Familien nicht aufgefangen werden könnten.

Besonderheiten


Bei der vorübergehenden Inpflegenahme haften Pflegeeltern gegenüber dem Pflegekind in größerem Umfang als gegenüber eigenen Kindern oder längerfristig aufgenommen Pflegekindern. Dieses Risiko kann durch Abschluss einer entsprechend erweiterten (Privat-)Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

siehe auch


Jugendhilfe

Foster care | 里親 | Pleegzorg | Rodzina zastępcza (prawo) | Familjehem

 

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