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Im Gesundheitswesen bezeichnet der Pflegesatz - eigentlich: tagesgleicher Pflegesatz - eine Form der Vergütung. Weitere Vergütungsformen: Fallpauschale (z.B. DRG - Diagnosis Related Groups), Komplexpauschale. Der Pflegesatz ist eine gleichhohe Vergütung für jeden Kalendertag während der Verweildauer in einer stationären Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Tagesklinik).

Pflegeheim


Der Pflegesatz einer Einrichtung entspricht den Heimkosten, die ein Heimbewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Je nach Pflegestufe ist dieser unterschiedlich. Die Ermittlung des Pflegesatz wird bestimmt durch die Vorgaben der Landespflegegesetze der Bundesländer. Er gliedert sich in drei Bestandteile:
  • Investitionskosten (IK)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (auch: Hotelkosten genannt) (HK)
  • Pflegekosten (PK)

Der Investitionskosten-Anteil am Pflegesatz umfasst die Kosten für das Gebäude und entspricht dem Sinne nach den privaten Aufwendungen für die Wohnungsmiete. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Essen und Reinigung (Sach- und Personalkosten). Die Pflegekosten umfassen die Sach- und die Personalkosten für die Pflege. Die IK und HK sind vollständig von dem Bewohner zu begleichen. Sie werden durch seine Einkünfte - in der Regel Rentenzahlungen - erbracht. Reichen diese nicht aus, tritt subsidiär der Sozialhilfeträger ein.

Die PK werden in Deutschland infolge der Pflegeversicherung von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst. Diese beträgt monatlich für Pflegestufe Stat BA - Pflegestatistik 2001.JPG

  • I   1023 €   = täglich 34,10 €;   Bedarf (2001) 32 - 45 €;  im ø 39 € = mtl. 1170 €,   Fehlbetrag 147 €
  • II  1279 €   = täglich 42,63 €;   Bedarf (2001) 41 - 60 €;  im ø 52 € = mtl. 1560 €,   Fehlbetrag 281 €
  • III 1432 €   = täglich 47,73 €;   Bedarf (2001) 53 - 74 €;  im ø 66 € = mtl. 1980 €,   Fehlbetrag 548 €
  • III in Härtefällen bis zu 1687 €  = täglich 56,23 €

Im Jahre 2001 lagen gemäß Statistischem Bundesamt die

  • HK bei 14 - 21 (im ø 19) € pro Bewohner und Tag (420 bis 630 € monatlich);
  • IK bei 10 - 20 € pro Bewohner und Tag (300 bis 600 € monatlich).
Die IK sind abhängig vom Alter und Zustand des Gebäudes und daher sehr unterschiedlich.

Für HK und IK waren also im Jahre 2001 bereits 720 bis 1230 € monatlich erforderlich sowie ein nicht
unerheblicher Aufpreis (s. o. „Fehlbetrag“) für die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflegekosten.

Krankenhaus


Die Höhe des Pflegesatzes wird in jährlichen Budgetverhandlungen zwischen dem einzelnen Krankenhaus und den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbart. Der Pflegesatz wird für jeden Behandlungstag der stationären Behandlung (Berechnungstage) eines Patienten bezahlt. Seit 1996 ist der Pflegesatz in einen für das gesamte Krankenhaus einheitlichen Basispflegesatz und einen je nach Abteilung unterschiedlichen Abteilungspflegesatz differenziert. Dabei soll der Basispflegesatz die Basiskosten wie Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung usw. und der Abteilungspflegesatz die medizinischen Kosten abdecken.

Der tagesgleiche Pflegesatz findet ab 2005 in Krankenhäusern nur noch für psychiatrische Abteilungen Anwendung. Er wurde abgelöst durch ein System von Fallpauschalen (DRG).

Siehe auch


Pflege

 

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