Im Gesundheitswesen bezeichnet der Pflegesatz - eigentlich: tagesgleicher Pflegesatz - eine Form der Vergütung. Weitere Vergütungsformen: Fallpauschale (z.B. DRG - Diagnosis Related Groups), Komplexpauschale. Der Pflegesatz ist eine gleichhohe Vergütung für jeden Kalendertag während der Verweildauer in einer stationären Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Tagesklinik).
Der Investitionskosten-Anteil am Pflegesatz umfasst die Kosten für das Gebäude und entspricht dem Sinne nach den privaten Aufwendungen für die Wohnungsmiete. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Essen und Reinigung (Sach- und Personalkosten). Die Pflegekosten umfassen die Sach- und die Personalkosten für die Pflege. Die IK und HK sind vollständig von dem Bewohner zu begleichen. Sie werden durch seine Einkünfte - in der Regel Rentenzahlungen - erbracht. Reichen diese nicht aus, tritt subsidiär der Sozialhilfeträger ein.
Die PK werden in Deutschland infolge der Pflegeversicherung von der Pflegekasse mit einer Pauschale bezuschusst. Diese beträgt monatlich für Pflegestufe Stat BA - Pflegestatistik 2001.JPG
Im Jahre 2001 lagen gemäß Statistischem Bundesamt die
Für HK und IK waren also im Jahre 2001 bereits 720 bis 1230 € monatlich erforderlich
sowie ein nicht
unerheblicher Aufpreis (s. o. „Fehlbetrag“) für die durch die Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflegekosten.
Der tagesgleiche Pflegesatz findet ab 2005 in Krankenhäusern nur noch für psychiatrische Abteilungen Anwendung. Er wurde abgelöst durch ein System von Fallpauschalen (DRG).
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