article

Pflegeheim_Ilmenau.JPG-Pflegeheim in Ilmenau (Thüringen)]] Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen (meist alte, schwerst chronisch Kranke, geistig und/oder körperlich schwerstbehinderte Menschen) dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Pflegeheime dürfen nicht mit Wohnheimen verwechselt werden, obwohl auch in solchen Heimen oft die gleiche Klientel wie in Pflegeheimen untergebracht ist. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht aber die soziale Integration des zu Betreuenden, nicht die Pflege. Ursprünglich als Wohnheime konzipiert, haben sich in den letzten 10 Jahren auch die Altenheime zunehmend zu reinen Pflegeheimen entwickelt. Die Verweildauer in den Heimen sinkt beständig. In großen Städten liegt die Verweildauer mittlerweile bei ca. ½ Jahr. Die Pflegeheime (bzw. -abteilungen) wandelten sich überwiegend zu psychiatrischen Pflegeheimen, in denen neben dementiell Erkrankten in zunehmendem Ausmaß auch nicht-altersspezifisch geistig und seelisch Kranke versorgt werden.

Die Personalausstattung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Der Anteil ausgebildeter Fachkräfte liegt meistens bei 50 Prozent oder darunter. Somit verfügt nur etwa die Hälfte der Mitarbeitenden über gerontopsychiatrische Grundkennntnisse; verschwindend gering ist der Anteil an Pflegekräften mit psychiatrischer Fachpflegeausbildung.

Pflegeheime unterstehen zum Schutz der HeimbewohnerInnen der staatlichen Heimaufsicht. Wichtige Regelungen zu baulicher Ausstattung, Personalausstattung und Heimvertrag regelt das Heimgesetz mit den zugehörigen Verordnungen.

Seit einiger Zeit häufen sich Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen (so genannte Pflegeskandale). Manche BewohnerInnen würden nicht würdig und sorgfältig behandelt und seien durchgelegen. Der Anteil an bettlägerig gehaltenen und in Folge an Dekubiten (wundgelegene Hautstellen) leidenden Patienten sei zu hoch. Dies ist vor allem bedingt durch gekürzte finanzielle Mittel und dadurch eine immer kürzer werdende Pflegezeit pro BewohnerIn und pro Tag.

Seit 1995 werden die Kundinnen der Heime teilweise durch die Pflegeversicherung finanziert. Die Einstufung in Kategorien des geschätzten Pflegeaufwands hat indirekt Auswirkungen auf die Menge und Qualität des eingestellten Personals (Pflegestufe). Einen weiteren Anteil der Finanzierung tragen die Landkreise als Sozialhilfeträger. Dieser ist verpflichtet, Kosten abzusichern, die die Heimkundinnen benötigen, aber nicht aus eigenem Einkommen und der evtl. Erstattung der Pflegeversicherung zahlen können.

Literatur


Weblinks


Siehe auch


PflegeGerontologie | Kommunalpolitik

Nursing home | huzurevi

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Pflegeheim".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld