Dipl. Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann ist die schweizerische Bezeichnung für die diplomierte Fachperson in Gesundheits- und Krankenpflege (auch dipl. Pflegefachperson). Diese Bezeichnung löste 2004 die alten Berufsbezeichungen dipl. Krankenschwester bzw. dipl. Krankenpfleger ab.
Bis zu diesem Zeitpunkt diente die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan. Während die GDK bildungspolitische Entscheidungen und rechtsverbidliche Normen entließ, wurde die eigentliche Überwachung dieser Entscheidungen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vollzogen.
Die bisherigen Diplomausbildungen mit den Diplom-Niveaus I (DN I) und II (DN II) werden nun schrittweise in die Studiengänge der Tertiärestufe überführt. Angeboten werden diese an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen (FH) und dauern drei Jahre. An den Höheren Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II: eine mindestens dreijährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die dreijährige Fachmittelschule oder das Gymnasium.
An den Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau FH / dipl. Pflegefachmann FH. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II sowie eine Berufs-, Fachs- oder gymnasiale Maturität. Der hier erworbene Abschluss ist dem eines Bachelor gleichgesetzt.
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