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Pflegedienstleistung ist die Bezeichnung für die einzelne leitende Pflegekraft (weibl./männl.) oder mehrere Personen, die gemeinsam die Leitung der Pflegenden im Krankenhaus, Altersheim/Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst ausüben. Der Aufgabenbereich der Pflegedienstleitung (abgekürzt: PDL) betrifft die pflegerische Versorgung der Kundinnen bzw. Patientinnen, die Mitarbeitenden aller Qualifikationsstufen, die Kooperation mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers (Schnittstelle zu), die Kooperation mit anderen Dienstleistern (z. B. externen Arztpraxen, Apotheken, Essen auf Rädern)

Früher war dies die Oberschwester, in kirchlichen Einrichtungen evtl. die Mutter Oberin. In modernen Großeinrichtungen sind es heute die Mitglieder der Pflegedirektion bzw. des Leitungsteams.

Eine vorgeschriebene und einheitliche Ausbildung zu dieser Tätigkeit gibt es in Deutschland nicht. Das Wort Pflegemanagement ist in der BRD bisher nur für die Studiengänge an Hochschulen üblich. Die Leitungstätigkeit selbst wird damit nicht bezeichnet. Die verschiedenen Berufsverbände streben eine akademische Aus- bzw. Weiterbildung zu dieser Aufgabe an.

Aufgabenbereiche


Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend sondern nennt die häufigsten Aufgaben der Pflegedienstleitung:

  • Personalführung (z. B. Bewerbungsgespräche,Mitarbeitermotivation, (evtl. Organisation der) Supervision, Personalentwicklung, Beurteilungen, Beiträge zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit, Überprüfung von Dienst- und Urlaubsplänen)
  • Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe - Einteilung der Mitarbeitenden in Stationen, Schichten oder Teams (vgl. Rahmendienstplan)
  • Organisationsentwicklung (z. B. Möglichkeiten zur Kostensenkung, Überprüfung der Notwendigkeit von Pflegestandards oder Dienstanweisungen)
  • Arbeitsvorbereitung und -einteilung, Leistungskontrollen stichprobenartig (Soweit vorhanden sind dies (konkurr.) Aufgaben der Stations-, Wohnbereich- und Abteilungsleitungen)
  • Die interne Weitergabe von Informationen zu strukturieren (z. B. Übergabe, Personalversammlungen vorbereiten, evtl. leiten, Besprechungen mit Stationsleitungen, Rundschreiben, Mail-Verteiler)
  • Kooperation (berufsgruppenübergreifend) ermöglichen
    • intern z. B. regelmäßige Besprechungen; Probezeit überwachen; Personalentwicklung; auch erledigte Fehler / Fehlverhalten von Mitarbeitern vergessen können; mit Arbeitsschutzbeauftragten
    • mit KooperationspartnerInnen; z. B. Arztpraxen, externer Reinigungsfirma
    • mit den Angehörigen einer zu pflegenden Person in der Institution, die sich an der Pflege tatsächlich beteiligen (wollen)
  • Warenwirtschaft (z. B. Produktauswahl, Absprachen mit internem Einkauf oder Einkaufsverbund, Lagerhaltung etc)
  • Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in der Pflege z. B. Analyse der Pflegedokumentation, Pflegevisiten, Beschwerdemanagement - Systematischer Umgang mit Beschwerden / Reklamationen von KundInnen zur Vermeidung künftiger Fehler; Vorbereitung künftiger Qualitätsprüfungen (Audit o. ähnl.)
  • Beteiligung an der Gesamtbetriebsführung; z. B. Aufnahmen - Annahme neuer Pflege- und Betreuungsverträge, Mitwirkung bei personellen Maßnahmen, rechtliche Präsenz der Geschäftsführung / Vertretung in der GF, Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit u. ä.)
  • Festlegung bzw. Erfüllung von Personalanhaltszahlen für die verschiedenen Arbeitsbereiche - das kann Absprachen intern z. B. mit dem Hauswirtschaftsbereich und extern mit Kostenträgern erfordern.
  • Absicherung und Wahrung der Rechte der Einrichtung und der MitarbeiterInnen
  • Auch für Beschwerden über Alten-, Gesundheits- u. KrankenpflegerInnen und der übrigen MitarbeiterInnen im Bereich ist die Pflegedienstleitung zuständig.

Der Beschreibung dieser Aufgaben würden der jeweiligen Stellenbeschreibung entsprechen bzw. es würde sie konkretsieren, wenn es sie gibt. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Erstellung solch einer, jederzeit änderbaren, Stellenbeschreibung. Sie macht aber allen Beteiligten die Kompetenzen und deren Grenzen deutlich.

Voraussetzungen, gesetzl. Regelungen


In der stationären Altenpflege regelt das Heimgesetz in Verbindung mit der Personalmindestverordnung die Mindestqualifikation.

siehe auch


Literatur


  • Eisenreich/ BALK (2002): Handbuch Pflegemanagement. Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied, ISBN 3-472-04841-7
  • Kämmer Karla; Schröder Barbara (Hrsg.): Pflegemanagement in Alteneinrichtungen, 3. Auflage, Hannover, Schlütersche. 1998. ISBN ?
  • König, Jutta: Was die PDL wissen muss. Das etwas andere Qualitätshandbuch in der Altenpflege, Hannover, Schlütersche, 2003, ISBN ?
  • Leineweber Thomas: Sofort einsetzbare Schulungsbausteine für die Altenpflege. WEKA Fachverlag, Kissing. 2001. ISBN 3827644062 .
  • Schäfer Wolfgang; Jacobs Peter: Praxisleitfaden Stationsleitung: Handbuch für stationäre und ambulante Pflege, Stuttgart, Kohlhammer. 2002, ISBN

Weblinks


Amelie1.png Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem GFDL-lizenzierten Text, der aus dem PflegeWiki übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels.

Pflege

 

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