Pflanzenstärkungsmittel sind laut deutschem Pflanzenschutzgesetz "Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen".
Daneben gibt es eine weitere Gruppe von Pflanzenstärkungsmitteln, die Pflanzen vor "nichtparasitären Beeinträchtigungen" schützen sollen. Dazu gehört zum Beispiel die weiße Farbe, die Obstbäume an sonnigen Wintertagen vor dem Aufplatzen der Rinde schützt.
Außerdem werden Präparate, die "an abgeschnittenen Zierpflanzen außer Anbaumaterial" anzuwenden sind, ebenfalls in dieser Kategorie geführt. Hierbei handelt es sich um sogenannte Frischhaltemittel für Blumen in der Vase, die meist Zucker, eine keimhemmende Substanz (z.B. eine organische Säure) oder anorganische Salze enthalten.
Pflanzenstärkungsmittel sind für den biologischen Pflanzenschutz besonders wichtig, sie werden aber auch von konventionell wirtschaftenden Landwirten und Gärtnern eingesetzt.
Zur Zeit sind etwa 330 Präparate in der Liste der Pflanzenstärkungsmittel aufgeführt.
Das BVL prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft ob es sich um ein Pflanzenstärkungsmittel handelt und ob keine schädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Grundlage der Prüfung sind meist die Antragsunterlagen, falls nötig kann das BVL weitere Unterlagen oder Proben anfordern. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Monate.
Die Aufnahme in die Liste der Pflanzenstärkungsmittel wird im Bundesanzeiger bekanntgegeben, außerdem gibt es eine monatlich aktualisierte Liste auf der Homepage des BVL *.
Selbstverständlich dürfen Pflanzenstärkungsmittel keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt haben. Ein Nachweis ihrer Wirksamkeit ist nicht erforderlich.
Einige Stärkungsmittel enthalten Gibberelline oder andere Pflanzenhormone. Andere bestehen aus tierischen Produkten wie Molke, Eiweißen oder Propolis. Huminstoffe sind ebenfalls als Wirkstoffe in einigen Pflanzenstärkungsmittel enthalten.
In der Schweiz werden Pflanzenstärkungsmittel zwar eingesetzt, es gibt aber keine speziellen Vorschriften dazu.
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