Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind
Was Pflanzenschutzmittel sind, ist in § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) geregelt. Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten eine Zulassungsnummer, die zusammen mit dem Zulassungszeichen (Ährenschlange im Dreieck) auf der Verpackung stehen muss.
Pflanzenschutzmittel sind in der Regel so genannte Zubereitungen, d.h. sie enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff noch Zusätze, die beispielsweise für eine bessere Verteilung des Mittels sorgen sollen.
Bestimmte Wirkstoffe unterliegen in einigen Ländern Anwendungsverboten oder -einschränkungen. In Deutschland werden Einzelheiten hierzu von der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anw-VO) geregelt. Gründe für ein Anwendungsverbot bzw. eine Anwendungsbeschränkung können z. B. neuere Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung oder eine starke Anreicherung in der Umwelt sein.
Zu jedem Pflanzenschutzmittel sind hier auch die darin enthaltenen Wirkstoffe und deren Gehalte, sowie die erlaubten Anwendungsgebiete und die Kennzeichnungsauflagen aufgeführt.
Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel können online beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgefragt werden *.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Pflanzenschutzmittel".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world