Pferdeleistungsschau ist die offizielle Bezeichnung für Turniere im klassischen Reitsport. Auch manche Zuchtveranstaltungen wie Stutenleistungsprüfungen zählen zu den Pferdeleistungsschauen.
Auf Pferdeleistungsschauen treten Reiter und Pferde in verschiedenen Prüfungen gegeneinander an. In der Regel finden Pferdeleistungsschauen an den Wochenenden (Freitag bis Sonntag) von Februar bis Oktober statt.
Mit der Ausschreibung der Pferdeleistungsschau werden Reiter von Vereinen der Region eingeladen. Die Ausschreibung erscheint je nach Verband in einer Fachzeitschrift (in Bayern: Bayerns Pferde Zucht und Sport, in Baden-Württemberg: Reiterjournal) im Vorvormonat der Veranstaltung.
In der Ausschreibung werden die verschiedenen Prüfungen mit dem zugelassenen Teilnehmerkreis (Leistungsklasse) aufgezählt. Außerdem wird eine vorläufige Zeiteinteilung angegeben, aus der ersichtlich ist, an welchem Tag welche Prüfung stattfinden soll.
Reiter reservieren durch die Abgabe einer Nennung Startplätze in den einzelnen Prüfungen. Die Nennung muss bis Nennungsschluss beim Veranstalter eingegangen sein. Neben der Nennung per Post ist inzwischen auch die Online-Nennung möglich. Nennungsschluss ist in der Regel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Es können so genannte Late-Entry-Turniere ausgeschrieben werden, bei denen der Nennungsschluss erst unmittelbar vor dem Veranstaltungstermin liegt. Der Nennung muss das gesamte Nenngeld als Verrechnungsscheck beiliegen – bzw. bei Online-Nennung überwiesen sein. Das Nenngeld wächst mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad der Prüfung und korreliert mit dem zu gewinnenden Preisgeld in der Prüfung.
Bei der Nennung muss abgesehen von der generellen Teilnahmeberechtigung auf der Veranstaltung die Startberechtigung für die einzelnen Prüfungen noch nicht berücksichtigt werden. Jeder Reiter gibt an, welche Pferde er auf der Pferdeleistungsschau vorstellen möchte. Die Zuordnung zu den verschiedenen Prüfungen erfolgt nicht bei der Nennung.
Abhängig von der Anzahl an Nennungen für die einzelnen Prüfungen erstellt der Veranstalter die Zeiteinteilung, in der der Beginn der einzelnen Prüfungen und deren Dauer festgelegt sind. Die Zeiteinteilung muss allen Teilnehmern eine Woche vor der Veranstaltung zugestellt werden. Prüfungen dürfen frühestens um 7:00 Uhr morgens beginnen.
Bevor der Reiter auf der Veranstaltung starten kann, muss er die einzelnen genannten Prüfungen melden. Mit dem Melden zeigt der Reiter seine Startbereitschaft an und gibt an, welches der genannten Pferde er in der Prüfung reiten wird. Bei der Meldung müssen alle Einschränkungen, die sich durch Ausschreibung oder Reglement ergeben, beachtet werden. In der Regel ist 60-120min vor Prüfungsbeginn Meldeschluss für diese Prüfung.
30min vor Prüfungsbeginn muss die Starterliste für die Prüfung vorliegen. In der Starterliste werden alle gemeldeten Reiter mit ihrem Pferd in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie starten werden.
Außer bei reinen Dressurprüfungen wird ein Parcoursbauer angegeben, der die Parcourcs in Spring-, Vielseitigkeits- und Fahrprüfungen entwirft und für deren regelgerechten Aufbau verantwortlich ist. Je nach Größe der Pferdeleistungsschau können ein oder mehrere Parcoursbauer zusammen arbeiten. Auch der bzw. die Parcoursbauer sind bereits in der Ausschreibung benannt.
Die Jury, die die einzelnen Ritte beurteilt, sind die Richter. Je nach Anzahl der parallel laufenden Prüfungen ist eine Vielzahl von Richtern im Einsatz. Die Zuordnung der Richter zu den einzelnen Prüfungen erfolgt in der Zeiteinteilung. Ein Richter ist der so genannte LK-Beauftragte und als solcher ebenfalls Mitglied des Schiedsgerichts. Alle Richter und der LK-Beauftragte sind in der Ausschreibung benannt. Änderungen sind jedoch möglich und häufig. Sanitäter, ein Turniertierarzt und ein Turnierschmied müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.
Neben diesen funktionellen Positionen sind für den reibungslosen Ablauf einer Pferdeleistungsschau eine Reihe meist ehrenamtlich ausgeübter Helfer wie Parkplatzdienst und Verpflegungspersonal verantwortlich.
Alle Richter mit der jeweiligen Zulassung für die verschiedenen Klassen und Disziplinen werden jedes Jahr in der Richterliste veröffentlicht. Um die Zulassung für eine Klasse zu erhalten, muss der Bewerber an Lehrgängen und Prüfungen teilnehmen. Um als Richter zugelassen zu werden, muss der Bewerber in der Regel über Leistungsabzeichen nachweisen, dass er über entsprechende eigene Reit-/Fahrpraxis verfügt.
Die Meldestelle selbst muss mindestens 30min vor Beginn der ersten Prüfung eines Tages und längstens bis Ende der letzten Prüfung eines Tages besetzt sein. Das Personal ist Anlaufstelle für jegliche organisatorische Fragen. Wichtigste Aufgaben sind die Annahme der meist telefonischen Meldungen, die Erstellung der Startlisten, die Verwaltung der Ergebnislisten, die Ausbezahlung der Geldpreise und die Organisation von nachträglichen Nennungsänderungen wie Reiterwechsel, Pferdewechsel oder Startplatzübernahme oder -nachtrag. Nachträgliche Änderungen sind gegen relativ hohe Gebühren möglich. Die Meldestelle ist außerdem verantwortlich dafür, dass jeder Starter das Nenn- bzw. Startgeld bezahlt hat.
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