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Pfarrer (von griech.: parochia; Latein: Parochiamus, seltener plebamus von plebs „(einfaches) Volk“) ist ein in christlichen Kirchen und Gemeinschaften verwendeter Begriff für eine Person, die mit der Leitung von Gottesdiensten, der seelsorglichen Betreuung und in der Regel auch der Leitung einer Gemeinde betraut ist. In der Katholischen Kirche trifft letzteres immer zu, da hier gerade dies den Pfarrer vom Nichtpfarrer unterscheidet. Statt der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen anderen, speziellen Dienst (siehe unten) übernehmen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer und (in der evangelischen Kirche auch Pfarrerinnen) durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienräten orientiert.

Ein Pfarrer bekleidet ein Pfarramt und ist dementsprechend eine Amtsperson.

Weil der (katholische) Pfarrer der Leiter einer Pfarrei ist oder war, bezeichnet der Begriff Pfarrer immer das Amt. Dahingegen ist der Begriff Pastor ein Titel. Ein Pastor ist deshalb nicht immer auch Pfarrer. Ein Pfarrer trägt den Titel Pastor, wenn er eine Stelle im Gemeindedienst innehat.

Der Begriff Stadtpfarrer ist ein heute seltener verwendeter Titel bzw. eine Anrede für den leitenden Pfarrer einer Pfarre innerhalb einer Stadt. Häufig wird heute in Großstädten ein (leitender) Stadtdechant (römisch-katholisch) bzw. Stadtdekan (evangelisch) ernannt, gelegentlich mit den Titeln Propst oder Superintendent.

Seine Stellung und Aufgaben hängen von der Konfession ab: in den evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ist der Pfarrer meist von der Gemeinde gewählt, in der römisch-katholischen Kirche wird er vom Bischof ernannt. Allgemein kann man sagen, dass ihm Aufgaben im Bereich des Gottesdienstes, des Bildungsauftrages der Kirche und der Seelsorge sowie in der Praxis meist auch im Bereich der gemeindlichen Bau- und Verwaltungstätigkeit obliegen. In den evangelischen Kirchen ist es stets ein ordinierter Theologe, in der katholischen, anglikanischen und orthodoxen Kirche ein eigens geweihter Priester. (Nach evangelischem Verständnis sind alle Gläubigen qua Taufe Priester, d.h. Menschen mit unmittelbarem Zugang zu Gott und insbesondere der Kompetenz, Sünden zu vergeben, daher erübrigt sich eine eigene Priesterweihe.). Katholische Pfarrer sind als Priester dem Zölibat verpflichtet, müssen also unverheiratet leben.

Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (Pfarrei; in Österreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer, Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen, Studenten-/Hochschulpfarrer, Studienleiter an Akademien, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militärpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer.

Das Wort "Pfarrer" hat seinen Ursprung in der griechischen Bezeichnung "parochia", welches einen Bezirk oder ein Gebiet bedeutet(ursprünglich auch im weltlichen Bereich üblich), so dass der "Pfarrer" den "Pfarr(h)er(r)n" eines Gebietes, einer "Parochie" darstellt.

Kirchenrechtlich-Dogmatisch

Im Katholischen ist der Pfarrer der Bischof im Kleinen. Er amtiert unter der Autorität des Bischofs, jedoch nicht in seinem Namen. Hat er erst einmal von seinem Amt Besitz ergriffen, so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung und seinen Amtsverzicht nicht mehr versetzen. Bis auf die Erteilung der Weihen, ist er eigentlich von jedem Bischof unabhängig. Lediglich die Firmung und die Weihe der heiligen Öle (Chrisam, Katechumenenöl und Krankenöl) ist dem Bischof vorbehalten, wie auch jede Taufe von über 14jährigen. Auch die Amtsgeschäfte seiner Pfarrei führt er bis zu einem gewissen Grade frei.

Siehe auch


Weblinks


Beruf | Christlicher Geistlicher | Kirchenrecht

Farář | Klebonas | Farár

 

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