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Der Begriff Pfarrei bezeichnet

  1. den (personal oder räumlich definierten) Amts- und Seelsorgebereich eines Pfarrers oder einer Pfarrerin, insbesondere auch als "Ersatzbezeichnung" für einen politisch-räumlichen Verband.
  2. die Kirchengemeinde, die Gesamtheit der Personen, die zu einer Pfarrei gehören.

Regional (insbesondere in Österreich) wird die Pfarrei auch als Pfarre bezeichnet.

Das Pfarrhaus ist das Wohnhaus des Pfarrers (und seiner Familie) und befindet sich zumeist in Kirchenbesitz.

Siehe auch: Kirchengemeinde, Pastoralverbund, Pfarramt, Seelsorgeeinheit, Pfarrorchester

Kirchenwesen | Kirchenrecht

Kościół farny | paroise | parish

 

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