Die Pfalzgrafen (lat. palatinus: "der im Palast bzw. bei Hofe") waren Amtsträger und Vertreter des Königs. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.
In der Merowinger- und Karolingerzeit waren Pfalzgrafen leitende königliche Amtsträger bei Hofe mit vorwiegend administrativen und richterlichen Aufgaben. Mit dem Amt wurde Pfalzgrafen oft auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen bzw. Königshöfe lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern.
In den Stammesherzogtümern des Ostfrankenreichs erhielten die Pfalzgrafen sehr weitgehende königliche Sonderrechte, um den Zusammenhalt des Königtums politisch zu sichern und die mächtigen Herzöge in Schach zu halten. Dazu gehörte u. a. das Privileg der Königswahl.
Ende des 10. Jahrhunderts gab es in den Stammesherzogtümern Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen Stammes-Pfalzgrafen als Vertreter und Wahrer der königlichen Rechte. Der mächtigste unter ihnen war Stellvertreter des Königs im Hofgericht, Reichsvikar bei Thronvakanzen und sogar Richter über den König.
Eine strikte Ämtertrennung z. B. zwischen Pfalzgrafen einerseits und anderen Fürstenämtern gab es nicht. Mächtige Pfalzgrafen waren oft auch Land- oder Markgrafen, Herzöge oder auch kirchliche Fürsten. Damit wuchs dem Herrschaftsbegriff Pfalz im Heiligen Römischen Reich eine neue Bedeutung zu. Pfalz bezeichnete danach nicht nur befestigte Königshöfe, sondern auch von Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten beherrschte Territorien.
Später wurde die Bezeichnung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern. Im Heiligen Römischen Reich zählten ab dem Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen zum Fürstenstand.
Der dem Hause Wittelsbach entstammende Pfalzgraf bei Rhein war seit 1198, endgültig seit 1356 einer der sieben Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches und während der Abwesenheit des Königs dessen Stellvertreter. Die wichtige Kurfürstenwürde verdeckte dabei den Pfalzgrafentitel und ließ die Bezeichnung "Pfalz" allmählich zum Namen für die Territorien dieses "Kurfürsten von der Pfalz" (Kurpfalz) bzw. für Länder mit ihm verwandter Nebenlinien (z.B. Herzog von Pfalz-Zweibrücken) werden. Indem der Kurfürst von der Pfalz 1777 das Kurfürstentum Bayern erbte, entstand kurzfristig der Doppelstaat "Pfalzbayern". Die Pfalz ging jedoch sehr bald an Frankreich verloren, dessen Herrscher Napoléon Bonaparte Bayern 1805 zum Königreich erhob. Als Teile der alten Kurpfalz 1814/15 an Bayern zurückkamen, änderte dies am nunmehr rein bayerischen Landesnamen nichts mehr, "die Pfalz" war nun eben eine bayerische Provinz unter anderen. 1945 wurde sie von Bayern abgetrennt und mit dem Südteil der bisherigen preußischen Rheinprovinz zum neuen deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz vereinigt. In dessen Namen lebt der Bedeutungswandel des Begriffes "Pfalz" bis heute fort.
''Siehe auch: Hofpfalzgraf
Der Karolinger Lothar I. (König von Frankreich 954-986) machte Odo I., Graf von Blois, einen seiner treuesten Verbündeten im Kampf gegen die Robertiner neben den Grafen von Vermandois, zum Pfalzgrafen, ein Titel, der in seiner Familie erblich und dann auf die Champagne bezogen geführt wurde.
1169 von Kaiser Friedrich I. aus der Freigrafschaft Burgund gebildet, siehe hier.
Die Pfalzgrafschaft von Lothringen ging über in die Pfalzgrafschaft bei Rhein, siehe dort.
Weitere Pfalzgrafen siehe hier.
Pfalzgrafen von Sachsen waren die Grafen von Goseck, die den Titel an die Grafen von Sommerschenburg, diese wiederum an die Landgrafen von Thüringen vererbten:
Auf dem Reichstag zu Gelnhausen wird Landgraf Ludwig III. von Thüringen am 13. April 1180 zum Pfalzgrafen von Sachsen ernannt.
Die schwäbische Pfalzgrafschaft ging an die Pfalzgrafen von Tübingen über.
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