Pfählung.JPG Die Pfählung ist eine Hinrichtungsmethode, die bereits in Ägypten angewandt und im Assyrischen Reich massenweise durchgeführt wurde.
Auf assyrischen Reliefs aus altbabylonischer Zeit während der Herrschaft Hammurapis sind zwei Versionen dargestellt: Dem Verurteilten wird entweder mit der Spitze des aufgerichteten Pfahls die Brust durchbohrt, so dass der Oberkörper überhängt, oder die Pfahlspitze wird rittlings in den Leib gebohrt.
Im Mittelalter war die Pfählung auch in Europa weit verbreitet, vom Volk wurde sie scherzhaft als „Reiten auf dem einbeinigen Roß“ bezeichnet. Neben der Methode des Begrabens bei lebendigem Leib wurde das Pfählen auch im Mittelalter Bestand des Strafrechts – hier wurden die Opfer allerdings schon zuvor getötet. Im Jahre 1504 ließ man in Wien einen mordenden Bäcker aufspießen; dieser war zu dem Zeitpunkt noch bei vollem Bewusstsein.
Das Pfählen als Hinrichtungsart im deutschen Mittelalter ist jedoch weitgehend nicht identisch mit dem osteuropäischen Pfählen, wie es weiter unten beschrieben ist. Üblicherweise wurde der Delinquent - oft handelte es sich, wenn wir den Rechtsbüchern des Mittelalters Glauben schenken dürfen, um Ehebrecher - lebendig begraben und dann mit einem Pfahl durchbohrt. Wie der Rechtshistoriker Dieter Feucht (s. unten) nachgewiesen hat, diente das Pfählen nicht als Hinrichtungsart an sich, sondern sollte den Hingerichteten dauerhaft unter der Erde halten, damit er nicht als rächender Wiedergänger zu den Lebenden zurückkehrte. Insofern gleicht diese Maßnahme dem Pfählen von Vampiren. Auch hier wurde - ganz im Gegensatz zu den modernen Mythen aus Romanen und Filmen - der Untote nicht vernichtet, sondern lediglich in seinem Grab festgenagelt. Die Zerstörung eines schädigenden Wiedergängers oder Vampirs erfolgte grundsätzlich durch das Köpfen und das Zerstückeln oder Verbrennen des Herzens. Die filmisch gern in Szene gesetzte Auflösung des Vampirkörpers durch Zerbröckeln, Zerlaufen oder blitzartiges Zerplatzen etc. hat mit der volkskundlichen Überlieferung nichts zu tun.
Erwähnung im Alten Testament: Das Aufhängen an einen Baum wird in Gen 41,19 - Dtn 21,22 - Jos 8,29 + 10,26 sowie Est 7,9 (hier vom persischen König Xerxes I. angeordnet) erwähnt.
Auch noch im Jahre 1800 fand in Ägypten eine Hinrichtung dieser Art statt.
Bekannt für die Anwendung einer besonders langwierigen Variante dieser Hinrichtungsmethode ist der rumänische Graf Vlad III. Drăculea. Dabei wurde dem oder der zu Pfählenden in aufrecht sitzender Position ein abgerundeter, gefetteter Pfahl in den Anus oder die Vagina eingeführt. Durch die auf den Körper wirkende Schwerkraft kam das Opfer langsam und qualvoll zu Tode, was oft mehrere Tage dauerte. Da der Pfahl abgerundet war, schnitt er sich nicht in lebensnotwendige Organe, sondern schob sich langsam durch den ganzen Körper und verlängerte somit die Qual.
Die bekannteste literarische Schilderung einer Pfählung findet sich bei Ivo Andrić im Roman Die Brücke über die Drina, der die Hinrichtung eines christlichen Bauern durch die osmanische Besatzungsmacht im Bosnien des 16. Jahrhunderts in allen grausamen Details beschreibt.
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