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Petitions
 

Eine Petition (lat. petitio der Angriff, das Ersuchen) bezeichnet eine Eingabe (Bitte oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung.

Im engeren Sinn handelt es sich meist um Bitten von Bürgern an Regierungen, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Petitionen an Parlamente werden an den jeweiligen Petitionsausschuss weitergeleitet, der sie prüft und beantwortet.

Eine besondere Form der Petition ist die Eilpetition, die von Menschenrechtsaktivisten bei Menschenrechtsverletzungen formuliert und meist an hochrangige Politiker verschickt wird.

Petitionsrecht


Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Ämter und Stellen zu richten und:

  • angehört zu werden.
  • In der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.

Deutschland

Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Eingaben, Anträge und Beschwerden kann jedermann jederzeit an jede zuständige Stelle oder an die Volksvertretung richten.

Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, eine Petition online, über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestags einzureichen.

Im Grundgesetz sind einschlägig:

  • Artikel 17 GG - Regelung des Petitionsrechts
  • Artikel 17a GG - Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Beamte müssen in Dienstsachen den Dienstweg einhalten; eingeschränktes Petitionsrecht für Wehr- und Ersatzdienstleistende)
  • Artikel 45c GG - Petitionsausschuss des Bundestages

In Bayern gilt parallel Art. 115 der Bayerischen Verfassung. Anonyme Petitionen werden nicht behandelt.

Eine Petition im Sinne des GG muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und verbeschieden wird. Ihm muss jedoch lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, einen Anspruch auf eine Begründung gibt das Petitionsrecht nicht.

Am 22. April 1953 entschied dazu das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 225- online):

  • 1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
  • 2. Wer auf eine zulässige Petition ordnungsgemäß beschieden ist, hat, wenn er die gleiche Petition nochmals bei der gleichen Stelle anbringt, grundsätzlich keinen Anspruch auf sachliche Prüfung und Bescheidung.

Schweiz

In der Schweizer Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Artikel 33 garantiert *. Die Behörden werden darin verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht darauf eingehen. Trotzdem werden die Anliegen von Petitionen beachtet, beantwortet und berücksichtigt.

Petitionen können auch von Ausländern, Minderjährigen und juristischen Personen eingereicht werden und sind nicht an eine spezielle Form gebunden *.

Dieses historische Recht verliert an Bedeutung, da sich die politischen Rechte seit Einführung der Petition im früheren 19. Jahrhundert bald darauf um verbindliche Initiative und verbindliches Referendum erweitert haben.

Besonderheit: Die Eingabe an den Bundespräsidenten bezüglich einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft nennt man Gnadengesuch.

Literatur


  • Rupert Schick: Petitionen: von der Untertanenbitte zum Bürgerrecht. 3. Auflage. Hüthig, Heidelberg 1996. ISBN 3-7785-2517-4
  • Reinhard Bockhofer (Hrsg.): Mit Petitionen Politik verändern. Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999. ISBN 3-7890-6271-5

Weblinks


  • http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petitionsrecht_einfuehrung.html - geschichtliche Entwicklung des Petitionsrechts
  • http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/default.asp#starting - Anlegen einer offiziellen und öffentlichen Petition mit Diskussionsforum auf den Seiten des Deutschen Bundestags
  • http://www.europarl.eu.int/committees/peti_home.htm - Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (Behandlung von Petitionen)
  • http://www.europarl.eu.int/parliament/public/staticDisplay.do?id=49&pageRank=1&language=DE - Verfahren für die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament und Verweis auf direkte Eingabemöglichkeit für Petitionen
  • http://wiki.geekspot.de - Das Petitions-Wiki. Ziel: Änderung von Abmahnungen
Politischer Begriff
  • http://www.eilpetitionen.de - Petitionsvorschläge auf Grund von Amnesty-Eilaktionen

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