Pestizid (von lat. pestis = Seuche, caedere = töten) ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für chemische Substanzen, die lästige oder schädliche Lebewesen töten, vertreiben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung hemmen.
Der Begriff „Pestizid“ ist mehrdeutig und wird oft missverständlich gebraucht. Im Deutschen sollte statt dessen im Bereich der Phytomedizin „Pflanzenschutzmittel“, im Bereich der Schädlingsbekämpfung „Biozid“ benutzt werden.
Als Pestizid im weiteren Sinne werden sämtliche Pflanzenschutzmittel, sowie die Mittel zur Schädlingsbekämpfung bezeichnet. Heute definiert auch die Environmental Protection Agency der USA den Begriff in diesem Sinn.
Wenn in der öffentlichen Diskussion von „Pestizid-Rückständen" die Rede ist, liegt der Schwerpunkt meist auf der Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen.
In den Gesetzestexten der deutschsprachigen Staaten und den deutschsprachigen Texten der Europäischen Union wird der Begriff „Pestizid“ nicht verwendet. Die Zulassung und die Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sind in separaten Vorschriften geregelt. Daher sind die Zulassungsverfahren für entsprechende Wirkstoffe und Zubereitungen deutlich verschieden. Es kommt vor, dass ein Wirkstoff sowohl in Pflanzenschutzmitteln als auch in Bioziden zugelassen ist. Hinsichtlich Ausbringungsmethode, Aufwandmenge, Umweltwirkungen und der möglichen Gefährdung des Menschen bestehen jedoch große Unterschiede.
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