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Ein Personenwagen ist ein Reisezugwagen, der ausschließlich der Beförderung von Personen dient. Einzige Ausnahmen sind die Mitnahme von Gepäck (Gepäckabteil) und Fahrrädern (Fahrradabteil).
Die meisten Personenwagen sind heute vierachsig. Es gibt verschieden Typen, die Abteilwagen besitzen Abteile der Ersten und Zweiten Wagenklasse, andere sind hingegen reinklassig. Die Dritte und Vierte Klasse ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz abgeschafft worden. Im Gegensatz zu Abteilwagen werden heute häufig in Personenwagen Großraumabteile verwendet, die sich über den ganzen Wagen ohne Trennwände erstrecken können (Großraumwagen).
Zu den Personenwagen zählen auch Doppelstockwagen.
Von Personenwagen spricht man bei Eisenbahnen, bei Straßenbahnen wird der Begriff Beiwagen verwendet.
Wagen, die als Personen- und Güterwagen verwendet werden können, werden als Fakulativwagen bezeichnet. Sie waren bis nach dem Zweiten Weltkrieg bei Klein- und Sekundärbahnen verbreitet.
Personenwagen wiesen im deutschsprachigen Raum im 19. Jahrhundert zunächst in der Regel Sitzplatzangebote der 1., 2. und 3. Wagenklasse auf, einige Bahnen im deutschen Reich boten aber auch eine 4. Klasse an. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Wagen der 3. und 4. Klasse in vielen Fällen noch offen. Als Preußen die 4. Wagenklasse einführte, bestand dieses Angebot schließlich im überwiegenden Teil Deutschlands. Es sollte auch wirtschaftlich Schwächeren das Bahnfahren ermöglichen. Die Eisenbahnwagen waren spartanisch ausgestattet. Die 4. Wagenklasse bot hauptsächlich Stehplätze, später vermehrt auch einfache Lattenbänke zum Sitzen. Schnellzüge führten in der Regel die 1., 2. und 3.Klasse, Personenzüge und Eilzüge die 2., 3. und 4. Klasse. Die 4. Wagenklasse bot die Deutsche Reichsbahn Gesellschaft (DRG) bis 1928. Dann wurde die 4. Klasse zur 3.Klasse aufgewertet und die ehemaligen 4.-Klasse-Wagen z.T. als Traglastenabteile der 3. Klasse angeboten. Verursacht war die Abschaffung der 4. Klasse nicht etwa durch einen sozialen Aufstieg weniger Begüterter oder eine sinkende Nachfrage nach Fahrkarten der 4. Klasse. Im Gegenteil: Die „Stehklasse“ war gesellschaftsfähig geworden. Personen, die dienstlich nur die 1. oder 2. Wagenklasse benutzten, fanden es nicht mehr anstößig, für Fahrten, die sie privat zahlen mussten, die 4. Klasse zu wählen. Die Abschaffung der 4. Klasse sollte also der Einnahmeverbesserung der Bahn dienen.
Zum Sommerfahrplan am 3. Juni 1956 wurde die alte 1. Klasse bei den meisten europäischen Bahnverwaltungen abgeschafft. Nur in Portugal, Spanien, Griechenland und der Türkei blieb das Dreiklassensystem noch einige Jahre erhalten. Die alte 1. Klasse war zuvor schon in immer weniger Zügen, in der Regel nur noch in internationalen Verbindungen, angeboten worden. Das entsprechende Klientel war in den sich ausweitenden Luftverkehr abgewandert. Die alte 2. Klasse wurde in „1. Klasse“, die alte 3. Klasse in „2. Klasse“ umbenannt.
In Deutschland gab es 1999 bei der Eisenbahn 15.300 Personenwagen.
Siehe auch: Troforstab
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"Personenwagen (Bahn)".
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