article

Als Personenstand (auch Zivilstand, französisch état civil) bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen persönlichen Verhältnisse, deren Sicherstellung für den Einzelnen wie für die Gesamtheit der Bevölkerung von Wichtigkeit ist, also insbesondere Geburt, Name, Eheschließung und Tod der Person.

Die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung (Zivilehe) ist nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 Aufgabe der vom Staat bestellten Standesbeamten, welche die Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) zu führen haben. Dasselbe System besteht in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien, Schweiz etc.

Zum Personenstand gehört nunmehr auch die Rechtsstellung im Hinblick auf eine Lebenspartnerschaft. Mit deren Beurkundung sind aber nicht in allen Bundesländern die Standesämter betraut. Zu einer Zweitbeurkundung der Lebenspartnerschaft durch den Standesbeamten im Familienbuch kommt es jedoch immer dann, wenn ein Lebenspartner als Kind oder ehemaliger Ehegatte in einem Familienbuch vermerkt ist.

Die kirchliche Taufe und Bestattung sind von der bürgerlichen Beurkundung des Personenstands unabhängig. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Eheschließung. Zu diesem Zweck stellen die Standesämter eine kostenlose Heiratsurkunde aus.

Rechtliche Grundlagen für Personenstandsfragen sind das Personenstandsgesetz und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche.

Siehe auch


Freiwillige Gerichtsbarkeit | Personenstandsrecht

état civil | Burgerlijke stand

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Personenstand".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld