Die Personenkennzahl (PKZ) wurde in der DDR am 1. Januar 1970 eingeführt. Damit verbunden war die Errichtung der Zentralen Personendatenbank ab 1972 in Berlin-Biesdorf. Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büros für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern. Ab 1970 Geborenen wurde die Personenkennzahl bei einem Eintrag in das Melderegister zugeteilt, älteren Personen per Postkarte zugeschickt. In vielen Verwaltungen wurde die PKZ als Schlüssel für persönliche Daten wie Krankendaten oder Stasi-Tätigkeit benutzt. So lautete etwa die PKZ Erich Mielkes 281207430153.
Wenig bekannt ist die Tatsache, das auch die BRD mehrmals die Einführung eines Personenkennzeichens (PKZ) plante, so zum Beispiel war geplant, mit dem Bundesmeldegesetz ab 1973 eine einheitliche PKZ für jeden Deutschen sowie alle im Ausländerzentralregister erfassten Ausländer bzw. im Ausland lebende wiedergutmachungsberechtigte Ausländer eingeführt werden um Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren. (Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78)
Das Vorhaben wurde jedoch wieder verworfen, da der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 1976 feststellte, dass „die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Nummerierungssystemen, die eine einheitliche Nummerierung der Bevölkerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes ermöglicht, unzulässig ist". Diese Feststellung stützte sich auf das Mikrozensusurteil des BVerfG von 1969, BverfGE 27,1 - Mikrozensus. 16. Juli 1969.
Die zwölfstellige Personenkennzahl der DDR ist wie folgt aufgebaut:
Das ebenfalls zwölfstellige Personenkennzeichen der BRD war folgendermassen geplant:
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