Bei einer Personalunion haben mehrere, voneinander unabhängige Staaten das gleiche Staatsoberhaupt.
In einem weiteren Sinne wird der Begriff verwendet, wenn verschiedene Ämter oder Funktionen derart gekoppelt sind, dass sie stets oder auf Zeit von derselben Person wahrgenommen werden.
Die moderne Staatsbildung seit dem 18. Jahrhundert setzte auf Vereinheitlichung dieser Vielfalt. Doch auch dann gab es verschiedentlich weiterhin Personalunionen. Die davon betroffenen modernen Staaten hatten zwar denselben Herrscher, wurden aber ebenfalls nach verschiedenen Gesetzen geführt und blieben rechtlich getrennt. Der moderne Trend zur Staatsvereinheitlichung verband sich jedoch seit dem 19. Jahrhundert mit dem des Nationalismus, und im Zuge der damals vorherrschenden Nationalstaatsbildung zerfielen entweder die noch bestehenden Personalunionen, oder sie wurden zu einer Realunion verfestigt. Bei der Realunion entstand ein neuer, vereinigter Gesamtstaat, der nicht nur über die Person des Monarchen, sondern über weitere Institutionen (Verfassung, Parlament, Armee etc.) fest integriert wurde.
Beispiele für Personalunionen sind:
Berufliche Funktion | Rechtsgeschichte | Staats- und Verfassungsrecht
Лична уния | Personální unie | Personalunion | Personal union | Personaaliunioni | Personalna unija | Perszonálunió | 同君連合 | 동군연합 | Personālūnija | Personele unie | Personalunion | Unia personalna | União pessoal | Личная уния | Personálna únia | Personalunion | 共主邦聯
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