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Personalbetreuung, in neuerer Literatur auch als Personalservice bezeichnet, ist ein Teilbereich des Personalwesens. Es fasst die Leistungen zusammen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über das reguläre Entgelt hinaus gewährt werden.

Die Gründe für Personalbetreuung sind gesetzlicher, tarifvertraglicher oder freiwilliger (z.B. um die Arbeitsmoral zu fördern) Natur.

Grundsätzlich werden die folgenden Formen der Personalbetreuung unterschieden:

  • Geldliche Leistungen
  • Sachmittelversorgung
  • Sachmittelbewilligung
  • Sachmittelnutzung
  • Dienstleistungen
  • Informationen
  • Immaterielle Leistungen

Personalwesen | Arbeits- und Organisationspsychologie

 

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