Personalausweis-Deutschland (Vorderseite).jpg | Personalausweis-Deutschland (Rückseite).jpg Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Lichtbildausweis als Identitätsnachweis seiner Bürger.
Zahlreiche Staaten (z.B. Deutschland, siehe unten) sehen zudem vor, dass der an ihre Bürger ausgegebene Personalausweis Passersatz ist und damit zur Erfüllung der Passpflicht bei der Ein- und Ausreise ausreichend ist, während andere Staaten (z.B. die Türkei) auch bei eigenen Bürgern den Personalausweis nicht zum Grenzübertritt ausreichen lassen. Nach dem Recht der Europäischen Union genügt für Unionsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis (vgl Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG).
In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: PA) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen. Der PA ist laut § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Hinterlegung als Pfand ist somit unzulässig.
Der Personalausweis wird seit dem 1. April 1987 nicht mehr als Büchlein in Papierform, sondern als Kennkarte in der Größe DIN A7 (74 mm × 105 mm) ausgegeben.
Nach deutschem Recht ist der Personalausweis für Deutsche ein Passersatz und damit - mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle - zur Erfüllung der Passpflicht beim grenzüberschreitenden Reisen geeignet (§ 2 der Verordnung über die Befreiung von der Passpflicht und zur Bestimmung von amtlichen Ausweisen als Passersatz - DVPassG). Allerdings ist er für die Einreise in zahlreiche Staaten nicht ausreichend; vielmehr wird dort ein Reisepass und teils zusätzlich ein Visum verlangt. Umgekehrt sind in Deutschland Personalausweise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen EWR-Staaten und der Schweiz - jeweils für deren Staatsangehörige - als Passersatz zugelassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung).
In Deutschland kann ein Personalausweis 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres selbst beantragt werden. Kindern und Jugendlichen jeden Alters kann auch vorher schon ein Personalausweis ausgestellt werden, allerdings nur auf Antrag der gesetzlichen Vertreters. Wird der Personalausweis vor Vollendung des 26. Lebensjahres beantragt, beträgt die Gültigkeit 5 Jahre, danach 10 Jahre. Für die Beantragung fällt in der Regel eine Gebühr von 8 € an. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).
Im Personalausweis sind die folgenden Informationen enthalten:
Vorderseite:
Dazu kommt ein Bild, um die Person auch bildlich identifizieren zu können, sowie eine maschinenlesbare Datenzone, die in Deutschland zusätzlich zu den schriftlichen Angaben auch folgendes enthält:
Rückseite:
Infolge des 11. Septembers 2001 wurden so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u. a. erlauben. Dies ist sehr umstritten.
Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer. Sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angegeben. Die Nummer ist in vier Felder unterteilt:
731731731 731731 731731 ********* ****** ****** wwwwNNNNNpD--yyMMddX-YYmmDDx
Berechnung der Prüfsumme:
Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sog. Adult Verification System herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z.T. im Internet als "Beweisführung" für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine als "gültige" geltende Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen.
Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht (z.B. die Vereinigten Staaten)
Siehe auch: Seefahrtsbuch
Im Januar 2006 gelang es erstmals, die verschlüsselten biometrischen Daten zu hacken, die zuvor berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesenen wurden. Ein solches Vorgehen ermöglicht Dritten mit tragbaren RFID-Lesegerät, Daten wie Adressangaben, Ausweisfoto und Fingerabdrücke im Vorübergehen unbemerkt auszulesen. Nach erfolgter Entschlüsselung sind diese beispielsweise für Ausweisfälschungen und das Anbringen gefälschter Fingerabdrücke nutzbar. [http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=665&sid=125
Siehe Identitätskarte
Oesterreichischer-personalausweis.png
Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da für die Ausweisleistung etwa gegenüber Behörden meist der Führerschein verwendet wird und als Reisedokument der Reisepass. Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist unbekannt, im Jahr 2004 wurden nur 45.035 Personalausweise bei 428.879 Reisepässen ausgestellt *.
Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.
Nicht zu verwechseln ist der Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.
In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die viele Funktionen mit sich bringt. Das weltweit einzigartige ist die Tatsache, dass man (wenn man zu Hause am PC einen Kartenleser hat) damit rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben kann. Das macht das Herumschicken von Vertragspapieren per Post nicht mehr notwendig. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu den Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis auf 5 Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren auf 10 Jahre. Da der Ausweis auch für Ausländer als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers ausgehändigt wird, berechtigt der Ausweis diese Personengruppe nicht zum Reisen ins Ausland (da ist in den maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer "not valid as travel document" eingetragen).
Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.
Immer wieder tauchen Fälle von doppelten Ausweisnummern auf.
Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten).
In Belgien werden an die Bevölkerung schrittweise elektronische Personalausweise im Chipkartenformat zusammen mit Kartenlesegeräten ausgegeben. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also Jugendliche, ausgegeben. Sie sollen mit Jugenschutzfunktionen kombiniert werden, so sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern unterhalb eines bestimmten Alters benutzt werden können. Zudem gibt es in Belgien die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.
Ausweis | Identifikationstechnik
Identity document | Cédula de identidad | ID-kaart | תעודת זהות | 身分証明書 | Identiteitskaart | Dowód osobisty | Carteira de identidade | ID-kort | 身份证
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