Die Persönliche Schutzausrüstung - kurz PSA - sollte bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung z.B. Zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr, in Fertigungsbetrieben (z.B. Chemie) oder in der Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z.B. Kopfschutz, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.
Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Gefährdung auf, vor der die PSA schützen soll:
Atem- und Körperschutz | Arbeitsschutz | Rettungsdienst | Schutzkleidung
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"Persönliche Schutzausrüstung".
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