Peer (vom lat. par "gleich, ebenbürtig"; frz. Pair) ist die Bezeichnung für einen Angehörigen des britischen Adels, der neben dem peerage auch in knightage, baronetage (z.B. Sir Walter Scott, Bt.) und dem untitulierten Landadel der landed gentry (z. B. Cromwell und Washington) unterteilt wird.
Der als peerage bezeichnete Adelsstand ist ein System von Adelstiteln, das es nur in Großbritannien gibt. Die peerage ist ein Teil des gesamten britischen Auszeichnungswesens. Historisch bezeichnete man die Adeligen, die das Recht auf einen Sitz im britischen Oberhaus (House of Lords) hatten, als peers. Ihre Familienangehörigen sind keine Adeligen, obwohl die Ehefrauen der Peers traditionell peeress genannt werden. Das ist ein grundlegender Unterschied zum Adel auf dem europäischen Festland, wo die Titel eher ganzen Familien als Einzelpersonen verliehen werden und wo es durchaus möglich ist, dass mehrere Familienmitglieder gleichzeitig den selben Titel führen.
Es gibt mehrere Gruppen von Adelstiteln in Großbritannien: Zum englischen Adel (peerage of England) gehören alle Titel, die von den englischen Königen und Königinnen vor dem Act of Union im Jahre 1707 eingerichtet wurden. Analog dazu gehören zum schottischen Adel (peerage of scotland) alle Titel, die vor diesem Datum von den schottischen Monarchen verliehen wurden. Der irische Adel (peerage of Ireland) vereint alle Titel des Königreichs Irland vor 1801 und zum groß-britannischen Adel (peerage of Great-Britain) gehören die Titel, die zwischen 1707 und 1801 verliehen wurden. Alle Adelstitel, die nach 1801 vergeben wurden, bilden den Adel des Vereinigten Königreichs.
In der Rangfolge kommt der Herzog vor dem Marquis, der Marquis vor dem Earl und so weiter. Innerhalb der Adelsränge bestimmt sich der Vorrang folgendermaßen: englischer Adel, schottischer Adel, großbritannischer Adel, irischer Adel, Adel des Vereinigten Königreichs; jede Gruppe in sich wiederum abgestuft nach dem Alter des Titels. Alle Inhaber dieser Titel waren Mitglieder des Oberhauses (House of Lords), mit Ausnahme der irischen Peers, die bis 1922 aus ihren Reihen eine Abordnung gewählt haben.
In früherer Zeit hatten die Peers eine Vielzahl von Privilegien inne: Sie durften nur wegen Verrats an der Person des Königs angeklagt werden, wobei die Gerichtsbarkeit für Peers ausschließlich bei den Lordrichtern des Oberhauses lag und die Anwendung der Folter auf die Peers zur Erlangung eines Geständnisses verboten war. Sie konnten im Zuge solcher Prozesse auch zum Tode verurteilt werden, jedoch durfte das Todesurteil nur durch Enthauptung durchgeführt werden. (Eines der berühmtesten Beispiele hierfür ist Thomas Wentworth)
Der Erbe eines Peers trägt einen zweiten Titel des Titelinhabers. Denn ein britischer Peer trägt in der Regel mehrere Titel, die er nicht alle ständig in Gebrauch hat. Hat zum Beispiel der Herzog von Wellington einen ältesten Sohn, führt dieser den Titel Marquess of Douro. Hat dieser wieder einen ältesten Sohn, erhält dieser den Höflichkeitstitel Earl of Mornington. Aber auch die anderen Kinder der Peers erhalten Höflichkeitstitel. Die jüngeren Söhne der Herzöge und Marquis (einschl. der Höflichkeits-Marquis) erhalten den Titel "Lord Vorname Nachname" und die Töchter der Herzöge, Marquis und Earls (oder Höflichkeits-Marquis resp. -Earls) in gleicher Weise den Titel "Lady". Jüngere Söhne der Earls und alle Söhne der Viscounts und Barone tragen die Bezeichnung "Der Ehrenwerte" (The Honourable) vor ihrem Namen.
Im Gespräch werden die Herzöge und Herzoginnen als "Herzog von N." bzw. "Herzogin von N." bezeichnet, während die Inhaber anderer Titel unterschiedlos als "Lord bzw. Lady N." angesprochen werden.
In den letzten Jahren wurden von der Krone nur noch die seit 1958 bestehenden "Peers auf Lebenszeit" (Life Peers, ausschließlich Barone und Baronessen) ernannt. Diese Peers sind den herkömmlichen Peers gleichgestellt, können aber ihren Titel nicht vererben. Im Jahre 1999 wurde das House of Lords reformiert und die meisten (750) der erblichen Sitze wurden abgeschafft. Seither setzt sich das Oberhaus zusammen aus den Life peers, den Inhabern bestimmter erblicher Staatsämter (Earl Marshal und Lord Great Chamberlain) Bischöfen und Law Lords und 92 Erb-Peers, die von ihren Standesgenossen auf Zeit gewählt wurden.
Nicht alle britischen (Adels-)Titel sind mit der Peerswürde verbunden: Ritter (Knights) und Baronets sind keine Peers aufgrund dieses Titels. Auch Prinzen und Prinzessinen sind keine Peers; es sei denn ihnen wurde zusätzlich noch ein Peerstitel verliehen, was bei königlichen Prinzen regelmäßig der Fall ist. Man kann Herzöge (Dukes) sehr wohl mit den Königlichen Prinzen gleichsetzen. Hat ein Königlicher Prinz geheiratet erhielt er meistens gleichzeitig eine Herzogswürde. Hierfür sind verschiedene Herzogstitel (z. B. Clarence, Strathearn oder York usw.) nur für die königliche Familie reserviert.
Wird ein Titelinhaber König, verschmilzt der Titel mit der Krone (merge in the crown), er hört auf zu existieren bis er erneut vergeben wird; da die Peerswürde Gleichrangigkeit und nicht einen dem Monarchen zukommenden höheren Rang impliziert, kann ein König oder eine Königin nicht Peer sein.
Ein Sonderfall ist das Herzogtum Cornwall. Der Titel gilt, wenn er nicht in Gebrauch ist, als an die Krone verfallen (lapse to the crown). Das bedeutet, dass er zwar existiert, aber von niemandem getragen wird. Er wird auch nicht direkt vererbt. Er steht dem ältesten Sohn des Monarchen als feststehendem Nachfolger (heir appearent) zu. Nach seiner Volljährigkeit wird er daneben zum Prince of Wales ernannt.
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