Die Patronatserklärung ist eine von einem Unternehmen oder einer kommunalen Gebietskörperschaft abgegebene Erklärung, durch die sich das Unternehmen/die Gebietskörperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihren Kreditverpflichtungen nachkommt bzw. deren Verbindlichkeiten erfüllt werden. Häufig ist die Patronatserklärung eine rechtlich unverbindliche Good-Will-Erklärung, so dass keine Bilanzierungspflicht als Eventualverbindlichkeit entsteht (sogenannte "weiche Patronatserklärung"). Patronatserklärungen einer kommunalen Gebietskörperschaft sind in ihrer rechtlichen Tragweite bezüglich EU-Beihilferecht mit einer Ausfallbürgschaft vergleichbar. Sie entfalten daher die gleiche Wirkung hinsichtlich der grundsätzlichen Notifizierungspflicht nach EU-Recht.
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"Patronatserklärung".
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