Der Ausdruck Patron (v. lat.: patronus, aus: pater Vater) bezeichnet
- den Schutzpatron, einen Heiligen, dem der Schutz einer Person, einer Gemeinschaft, eines Berufsstandes oder eines Ortes anbefohlen ist
- im römischen Recht ein Schutzherr über Schutzbefohlene oder Freigelassene, Patronat (Römer)
- im Kirchenrecht den Inhaber eines Patronats, siehe Kirchenpatronat
- in Frankreich und in der Schweiz einen Unternehmer
- umgangssprachlich in Deutschland einen eigenartigen Menschen - ein "komischer Patron"
Patron | Patroon